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Stellenbündelung bei Bundesagentur für Arbeit
xap:
Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
Kimonbo:
--- Zitat von: xap am 17.11.2022 10:24 ---Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
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Die BA holt sich keine "Beamten mehr ins Haus" - auch nicht, erst Recht nicht, für eine Beförderung... Die wollen den ganzen Beamten-Apparat auslaufen lassen, bis der allerletzte Ehemalige-BA-Pensionär verstorben ist. Solange läuft das System noch im Hintergrund parallel, wie es z.B. auch die Telekom macht oder die Republik Österreich mit seiner Beamten-Reform dort.
Organisator:
--- Zitat von: Kimonbo am 17.11.2022 12:11 ---
--- Zitat von: xap am 17.11.2022 10:24 ---Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
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Die BA holt sich keine "Beamten mehr ins Haus" - auch nicht, erst Recht nicht, für eine Beförderung... Die wollen den ganzen Beamten-Apparat auslaufen lassen, bis der allerletzte Ehemalige-BA-Pensionär verstorben ist. Solange läuft das System noch im Hintergrund parallel, wie es z.B. auch die Telekom macht oder die Republik Österreich mit seiner Beamten-Reform dort.
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Hat ja auch Sinn, zumal bis auf die BGen die Sozialversicherungsträger nicht hoheitlich handeln. Ironischerweise waren die BGen die einzigen, die nicht dienstherrenfähig waren...
Insider2:
--- Zitat von: Organisator am 17.11.2022 12:13 ---
--- Zitat von: Kimonbo am 17.11.2022 12:11 ---
--- Zitat von: xap am 17.11.2022 10:24 ---Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
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Die BA holt sich keine "Beamten mehr ins Haus" - auch nicht, erst Recht nicht, für eine Beförderung... Die wollen den ganzen Beamten-Apparat auslaufen lassen, bis der allerletzte Ehemalige-BA-Pensionär verstorben ist. Solange läuft das System noch im Hintergrund parallel, wie es z.B. auch die Telekom macht oder die Republik Österreich mit seiner Beamten-Reform dort.
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Hat ja auch Sinn, zumal bis auf die BGen die Sozialversicherungsträger nicht hoheitlich handeln. Ironischerweise waren die BGen die einzigen, die nicht dienstherrenfähig waren...
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Betrifft nicht alle BG´en. Die VG-Verkehr und einige Unfallkassen z.B. besaßen schon immer die Dienstherrnfähigkeit. Und nun, mit Abschaffung des DO-Rechts, ja auch alle anderen BG´en + UK´en.
Opa:
--- Zitat von: xap am 17.11.2022 10:24 ---Die Frage war doch gar nicht, ob man verbeamtet werden kann sondern ob man befördert werden kann. Ich gehe also davon aus dass der Fragesteller bereits Beamter ist.
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Der TE will sich auf eine A7-Stelle bewerben und dann befördert werden. Die Antworten waren insofern passend, als schon ausgeschlossen ist, dass die BA überhaupt eine A7-Stelle ausgeschrieben haben könnte. Begründung war, dass die BA nicht verbeamtet.
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