Ist eigentlich bekannt ob auch irgendwie das Thema Entgeltumwandlung auf den Tisch kommt bei den Tarifverhandlungen?
Es wurde ja schon vor einiger Zeit gesetzlich geregelt das bei einer Betriebsrente der Arbeitgeber (da er ja auch Ersparnisse hat) einen Teil dieser an den Arbeitnehmer (durch Erhöhung der Einzahlung) weiterzugeben hat.
Leider scheint es aber derzeit so zu sein das wenn die Betriebsrente(Entgeltumwandlung) tariflich geregelt ist und dieser Tarif keine Zuzahlungen des AG vorsieht das dies so rechtens ist.In meinen Augen ist dies schon arg ungerecht zumal der AG ja Ersparnisse hat und es somit nur fair wäre einen Teil davon weiter zu reichen. Der AN mindert durch diese Endgeldumwandlung schließlich auch diverse potentielle Sozialleistungen z.B. Elterngeld, Krankengeld und Arbeitslosengeld und natürlich die gesetzliche Rente. Alles wo auch der AG durch die Entgeltumwandlung einen geringeren Beitrag leisten muss und mit spart!
Dies sollte in meinen Augen dringend(!!) tariflich nachgebessert werden, schon allein da es ja dem Willen des Staates entspricht, wenn man sich das betreffende "
Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung" ansieht.
Siehe
https://www.gesetze-im-internet.de/betravg/BJNR036100974.html dort steht:
"(1a) Der Arbeitgeber muss 15 Prozent des umgewandelten Entgelts zusätzlich als Arbeitgeberzuschuss an den Pensionsfonds, die Pensionskasse oder die Direktversicherung weiterleiten, soweit er durch die Entgeltumwandlung Sozialversicherungsbeiträge einspart.