Autor Thema: Zulage für Beschäftigte im Schreibdienst  (Read 1163 times)

AndreasHL

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Zulage für Beschäftigte im Schreibdienst
« am: 16.11.2022 14:35 »
Hallo,

die Zulage für den Schreibdienst ist ja mit Einführung des TV-L weggefallen.

Dem Dienstherren fällt aber erst im Jahr 2021 auf, dass diese Zulage immer noch gezahlt wird und will sie streichen. Gilt hier nicht die Besitzstandswahrung?

Viele Grüße

Andreas

JesuisSVA

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Antw:Zulage für Beschäftigte im Schreibdienst
« Antwort #1 am: 16.11.2022 14:58 »
Geht es ursprünglich um die Funktionszulage oder die Leistungs- bzw. Bewährungszulage für Beschäftigte im Schreibdienst? Und geht es nunmehr um eine aufgrund der Nachwirkung der bis zum 31.12.1983 geltenden Regelungen zustehende Zulage oder eine übertariflich dafür gezahlte Besitzstandszulage nach § 9 TVÜ-L oder eine außertariflich vereinbarte Zulage, auf die tariflich weder ursprünglich noch durch Nachwirkung tariflicher Regelungen Anspruch bestand, aber die im Einklang mit den Durchführungshinweisen der TdL mit dem jeweiligen Beschäftigten mindestens konkludent vereinbart worden ist?

AndreasHL

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Antw:Zulage für Beschäftigte im Schreibdienst
« Antwort #2 am: 16.11.2022 16:52 »
Oh Schreck...

Die Damen in unserem Schreibdienst erhielten mit der Einführung der ersten automatisierten Textverarbeitung in den 90er Jahren eine Zulage, die an die Bildschirmtätigkeit gekoppelt war.

Nach Auflösung des Schreibdienstes wurden etlichen Kolleginnen als Sachbearbeiterin übernommen, behielten aber die Zulage. Diese Kolleginnen haben sich natürlich gefreut und den Mund gehalten, denn sie bekamen dadurch mehr Gehalt als vergleichbare Sachbearbeiterinnen. Bis es jetzt aufgefallen ist.

Nähere Auskünfte, falls das so nicht reicht, morgen.

JesuisSVA

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Antw:Zulage für Beschäftigte im Schreibdienst
« Antwort #3 am: 16.11.2022 17:43 »
Es ist schon erforderlich, den Sachverhalt konkret und vollumfänglich zu erfassen. Je nach Antwort werden sich noch Folgefragen stellen.