Autor Thema: TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde  (Read 3707 times)

Okidoki

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Hallo zusammen,
da es hier mehrfach diskutiert wurde, weiß jemand Neuigkeiten hinsichtlich der Verfassungsbeschwerde 1 BvR 382/21? Sie war ja für heuer im Terminplan, aber man hört so rein gar nichts. Es wird gemunkelt, dass im Hintergrund Gespräche laufen, Arbeitsvorgänge geändert werden sollen, damit diejenigen, die sie bisher erledigt haben, nicht höhergruppiert werden (müssen). Mich würde interessieren, wann man mal informiert wird und ob hier bekannt ist, was vielleicht am Laufen ist.

Lo sa

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Antw:TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
« Antwort #1 am: 17.11.2022 07:50 »
Habe bisher nichts gehört. Die Justizbediensteten warten gespannt und die Klageverfahren, die ausgesetzt sind, müssen endlich fortgeführt werden.
Laut BVerfG steht diese Sache für 2022 in der Jahresvorschau... dass das genau gestern behandelt worden sein soll, ist mir nicht bekannt. Woher weißt du das?

Okidoki

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Antw:TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
« Antwort #2 am: 23.11.2022 17:19 »
Ich habe nicht geschrieben, dass es behandelt wurde, sondern dass ich gehört habe, dass im Hintergrund daran gearbeitet wird. An Änderungen, um der Höhergruppierung nicht stattgeben zu müssen. Fragt man Verdi erhält man keine Antwort. Dies wird Gründe haben.

TVLfan

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Antw:TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
« Antwort #3 am: 23.11.2022 19:42 »
Meinungen von Gewerkschaften sind hier unerheblich. Die Entscheidung liegt jetzt bei den Richtern.....

Wenn klar ist, dass es sich wie von den Arbeitsgerichten entschieden, um einen großen Arbeitsvorgang handelt, ist die Folge dann Eingruppierung in die 9a.


Lo sa

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Antw:TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
« Antwort #4 am: 24.11.2022 08:42 »
Wie man so hört, wird aber die E9a nicht "umgesetzt" werden, wie sich das viele Beschäftigte erträumen, sondern jeder einzelne wird klagen müssen.
Dass das bisher nur so wenige getan haben, ist mir ein Rätsel. Habe auch gehört, dass arbeitgeberseitig Umstrukturierungen geplant seien, um die E9a zu umgehen... wenn sich das wieder viele gefallen lassen, muss sich doch keiner wundern. Durch die Tarifautomatik sind ja viele schon in der E9a, bekommen nur das Engelt nicht. Wer glaubt denn ernsthaft, dass die Finanzminister der Länder freiwillig für eine solche Vielzahl von Beschäftigten das Geld raushauen?  Auch Ende 2022 verjähren wieder genügend Ansprüche ohne Klage!
Was die Länder dann für linke Spielchen planen, wenn Karlsruhe endlich entschieden hat,  bleibt abzuwarten.

Und in den nächsten Tarifverhandlungen wird man eine neue EntgO für den Justizdienst präsentieren, nach der dann sicher für alle nur noch die E8 max. erreicht werden kann.

egotrip

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Antw:TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
« Antwort #5 am: 24.11.2022 09:02 »
Wie man so hört,
 Habe auch gehört,

Ja, man "hört" so vieles aus so vielen Quellen,...

Vielleicht offenbarst du die hier mal.

Ansonsten solltest du vielleicht in der Oto-Rhino-Laryngologie vorstellig werden, um dein Hörvermögen einmal prüfen zu lassen.

Okidoki

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Antw:TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
« Antwort #6 am: 24.11.2022 09:20 »
Möchte hier keine böse Stimmung anheizen, also bitte nicht gegeneinander sein. Wir sitzen ja alle im selben Boot, hoffe ich zumindest.

Also ich bin Mitglied bei Verdi. Zuerst sollte mit meinem Beispiel geklagt werden, dann schloss man eine Vereinbarung mit dem Ministerium (Bayern). Es sollten drei Urteile positiv ergehen, dann würde das für alle übernommen werden. Das dritte Urteil steht noch aus wegen der Verfassungsbeschwerde. Deshalb haben wir bisher nicht geklagt, Verdi hat mir wegen der Vereinbarung auch den Rechtschutz verweigert, da sie sonst gegen die Vereinbarung verstoßen.
Sollte wahr werden, dass die Höhergruppierung durch Umstrukturierung verhindert werden soll, können die mir meine Aufgaben, die ich nachweislich schon immer erledige, einfach wegnehmen? Dann falle ich gänzlich vom Glauben an unsere Justiz ab, ist eh nicht mehr viel da. Es kann sich nur um Gerede handeln klar, deshalb habe ich hier gefragt, ob jemand weiß, ob da was dran ist und ob es überhaupt durchsetzbar wäre. Zumindest bei denen, die die Aufgaben schon die ganze Zeit übertragen bekamen. Bei Neueinstellungen läufts evtl. nochmal anders.
« Last Edit: 24.11.2022 09:30 von Okidoki »

Lo sa

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Antw:TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
« Antwort #7 am: 24.11.2022 10:21 »
Danke für die Gesundheitsratschläge - aber bitte keine Sorgen um mein Hörvermögen.
Ich werde und muss auch meine Quellen dazu hier nicht öffentlich verraten.

an Okidoki:
Wie die Länder dann mit den Ansprüchen der Beschäftigten umgehen, die ihre Ansprüche geltend gemacht haben, bleibt wohl abzuwarten. Ich sehe nur das Klageverfahren als Mittel der Wahl. Es wird weiterhin verschleppt/verzögert werden. Wie das mit den Aufgabenumverteilungen aussehen soll, weiß ich nicht. Das wäre dann ohenhin ein erheblicher Rückschritt für die Justiz.

Die Grenze des Direktionsrechts bezogen auf den Inhalt der auszuübenden Tätigkeit ist durch die Entgeltgruppe definiert, in welche der Beschäftigte eingruppiert ist. Deshalb bleibt doch nur eine gerichtliche Feststellungsklage.  Die Eingruppierung und damit das Entgelt sind grundsätzlich an die auszuübende Tätigkeit gekoppelt.

Wie man bereits seit vielen Jahren sehen kann, ist die Bereitschaft der Justiz (hier wohl eher die Finanzminister als Mitglieder der TdL) äußerst gering, das tarifgerechte Entgelt zu zahlen. Und auch nachdem Karlsruhe entschieden hat, wird jeder Arbeitsplatz ein Einzelfall sein, deren Bewertung durch die Arbeitgeber sicher nicht zu trauen ist.
Es wird immer so "bewertet" , wie man Geld hat - wenn der Finanzminister (der auch eine Verfassungsbeschwerde nicht scheut)  keines gibt, bleibt die Rechtsmeinung eben bei E6. Entweder lässt man sich das gefallen oder man lässt den Sachverhalt arbeitsgerichtlich feststellen.

Okidoki

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Antw:TV-L Höhergruppierung Verfassungsbeschwerde
« Antwort #8 am: 24.11.2022 11:58 »
Danke!