Autor Thema: Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern  (Read 4588 times)

arc20321

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Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern
« am: 22.11.2022 22:01 »
Hallo, hat zufällig jemand Erfahrung mit der Stufenlaufzeitverkürzung in Bayern/TV-L? Da gibt es anscheinend eine Anweisung vom Ministerium, dass die Verkürzung oder auch Verlängerung von Stufenlaufzeiten nicht anzuwenden ist. Welche Möglichkeiten gibt es dann, kündigen und neu einstellen lassen?
Vielen Dank für Eure Erfahrungen damit

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern
« Antwort #1 am: 22.11.2022 22:35 »
Die Beste Möglichkeit ist §16.5 um mehr Geld zu bekommen.

Zumindest meine Erfahrung in 3 BLs in denen ich in jungen Jahren TV-L Auftritte hatte

JC83

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern
« Antwort #2 am: 23.11.2022 11:32 »
Die Beste Möglichkeit ist §16.5 um mehr Geld zu bekommen.

Zumindest meine Erfahrung in 3 BLs in denen ich in jungen Jahren TV-L Auftritte hatte

Leider mit der Notwendigkeit (in Berlin, ich vermute auch anderswo), einen Wisch mit höherem Gehalt eines anderen AG vorzulegen - klar, kann man machen, nur muss man sich notgedrungen durch ein Auswahlverfahren wühlen, um dann dem AG abzusagen, der eigentlich mit meinem Beginn rechnete. Find ich persönlich bescheiden.
Stufenlaufzeitverkürzung ist eigentlich ein super Tool, um Personal zu halten. Wenn man es denn anwenden würde - was bei uns tatsächlich getan wird :-)

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern
« Antwort #3 am: 23.11.2022 13:03 »
Die Beste Möglichkeit ist §16.5 um mehr Geld zu bekommen.

Zumindest meine Erfahrung in 3 BLs in denen ich in jungen Jahren TV-L Auftritte hatte

Leider mit der Notwendigkeit (in Berlin, ich vermute auch anderswo), einen Wisch mit höherem Gehalt eines anderen AG vorzulegen - klar, kann man machen, nur muss man sich notgedrungen durch ein Auswahlverfahren wühlen, um dann dem AG abzusagen, der eigentlich mit meinem Beginn rechnete. Find ich persönlich bescheiden.
Stufenlaufzeitverkürzung ist eigentlich ein super Tool, um Personal zu halten. Wenn man es denn anwenden würde - was bei uns tatsächlich getan wird :-)
Musst ich bisher noch nie, da hat es gereicht, dass ich es verkündet habe, dass es meine Bedingungen sind und für die Personaler habe ich dann durchaus ein paar Einladungen zum Vorstellungsgespräch aus den Hut gezaubert, damit die armen Würste was zum Loch Heften haben und ihre Angst vor dem Rechnungshof verschwindet.
Bin ja kein Unmensch.

Aber ja, es kommt vor, dass ein Gegenangebot angefordert wird, allerdings lief das (bei den Verfahren die ich mitbekommen habe) bisher dann darauf hinaus, dass die Nase die mehr Geld wollte dann leer ausging, weil es dazu nicht in der Lage war.
Pokerspiel verloren.

ChiliCommander

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern
« Antwort #4 am: 24.11.2022 06:41 »
Servus! Ich habe selbst schon Erfahrung mit dem Thema. Bin bei einer Behörde in BY und hatte vor einigen Jahren zunächst eine Vorweggewährung beantragt und letztlich genehmigt bekommen - war aber auch nur unter Andeutung einer Kündigung meinerseits erfolgreich. Mehr als direkt nach der Verkündung der Ablehnung meines Antrags Feierabend zu machen (ca. 11:00 Uhr) und dazu zu sagen, dass ich meine Bewerbungsunterlagen auf den neuesten Stand bringen muss, war jedoch nicht nötig (kein konkretes Angebot einer Firma oder so). Es hat dann ca. 2 Stunden gedauert bis ich eine E-Mail an meine private Adresse bekam in der Stand, dass der Antrag jetzt doch genehmigt wurde - nachdem ich zuvor wochenlang hingehalten wurde nur um eine Absage zu erhalten.
Letztes Jahr habe ich mich wg. der Stufenlaufzeitverkürzung erkundigt und habe auch die Aussage erhalten, dass es vom Finanzministerium eine Anweisung gibt, dass von dieser Regelung kein Gebrauch gemacht werden darf und jeder Antrag direkt abgelehnt wird - egal wie man argumentiert (stammt wohl noch von König Markus). Generell ist es meiner Erfahrung nach schwierig bzgl. Geld die Möglichkeiten des TV-L zu nutzen -> *Sarkasmus an* man hat ja schließlich so viele Bewerber pro Stelle, dass man niemanden halten muss *Sarkasmus aus*

Bin auch schon auf die nächsten TV-L Verhandlungen im Herbst 2023 gespannt, da wird sicher das Argument dass alles teurer geworden ist nicht zählen, umgekehrt aber gejammert, dass Bund und Länder ja so viel getan haben um die Bürger zu entlasten und daher kein Geld mehr da ist und auch keine Notwendigkeit besteht für eine Tariferhöhung...

Aktienprimus

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern
« Antwort #5 am: 24.11.2022 07:54 »
Bei uns wurde nun ein extra Arbeitskreis für das Thema Stufenlaufzeitverkürzung gegründet. Weil man mit ähnlicher Begründung (Verbot der Anwendung vom Ministerium) argumentiert hat und sich nicht in der Lage sieht hier solche Instrumente einfach anzuwenden. Eigentlich sehr traurig, gerade wenn erfahrene Ingenieure entsprechend an die Türe klopfen.

Ich selbst bin derzeit recht hin und her gerissen. Gehen oder weiter bleiben? Recht interessante, durchaus anspruchsvolle Aufgaben aber die Bezahlung ist eben so eine Sache. Welche man angesichts der allgemeinen Teuerungen und auch immer höheren Arbeitsverdichtung nicht völlig ignorieren kann. Auch beim Thema Jahressonderzahlung sind es ja insbesondere höhere Entgeltgruppen die verarscht werden. Warum sollten sich daher zum Beispiel Ingenieure und ITler von einer Verdi für zusätzliche Beiträge weiterhin vertreten lassen? Verdi vertritt keine Interessen von Leistungsträgern und Innovationstreibern die tendenziell in den benannten Gruppen zu finden sind. Eine sinnvolle Lösung habe ich aber bisher nicht zu bieten für diese Thematik. Doch vielleicht: Wir schmeißen Verdi raus und holen die IGM an Bord. Ginge das?

JC83

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern
« Antwort #6 am: 24.11.2022 08:34 »
Musst ich bisher noch nie, da hat es gereicht, dass ich es verkündet habe, dass es meine Bedingungen sind und für die Personaler habe ich dann durchaus ein paar Einladungen zum Vorstellungsgespräch aus den Hut gezaubert, damit die armen Würste was zum Loch Heften haben und ihre Angst vor dem Rechnungshof verschwindet.

Das ist natürlich praktisch, wenn dies ausreicht.

Aber ja, es kommt vor, dass ein Gegenangebot angefordert wird

Hier zu folgende Bonmots:

Im Bericht des Rechnungshofes von Berlin anno 2019 wurden "Zu hohe Entgeltzahlungen aufgrund tarifwidriger [...] Vorweggewährung von Erfahrungsstufen im unmittelbaren Landesdienst" moniert.

Dementsprechend hat die Finanzverwaltung folgendes Prüfschema vorgegeben:

1. Qualifizierte Fachkraft
Handelt es sich um eine qualifizierte Fachkraft?

Ja dann bitte aktenkundig dokumentieren, in welchem Beruf/auf welchem Fachgebiet d. Beschäftigte über welche herausragenden oder speziellen Kenntnisse verfügt.

Nein, dann kommt die Gewährung eines höheren Entgelts nicht in Betracht.

2. Abwanderung

a) Liegen konkrete Anhaltspunkte vor, aus denen sich ergibt, dass d. Beschäftigte tatsächlich zu besseren
Bedingungen zu einem anderen Arbeitgeber außerhalb des Landes Berlin wechseln könnte?

Ja, dann bitte aktenkundig dokumentieren.

Nein, dann kommt die Gewährung eines höheren Entgelts nicht in Betracht.

b) Würde die Nachbesetzung der Stelle mit einer anderen geeigneten Bewerberin/einem anderen geeigneten Bewerber besondere Schwierigkeiten bereiten?

Ja, dann bitte aktenkundig dokumentieren, weshalb angenommen wird, die Stelle könnte nicht mit
dem üblichen Verfahren nachbesetzt werden.

Nein, dann kommt die Gewährung eines höheren Entgelts nicht in Betracht.

3. Entgeltforderung

a) Hat d. Beschäftigte seinen/ihren Verbleib von einem höheren Entgelt abhängig gemacht?

Ja, siehe Schreiben vom …….. .

oder

Ja, die Forderung wurde nur mündlich geäußert. Dann bitte aktenkundig dokumentieren, wann und
wem gegenüber der Verbleib von deren Erfüllung abhängig gemacht wurde.

Nein, dann ist das Tatbestandsmerkmal nicht erfüllt und ein höheres Entgelt durch die Vorweggewährung von Stufen kommt nicht Betracht.
 
1 Eine qualifizierte Fachkraft ist jemand, der innerhalb seines Berufes oder Fachgebietes über herausragende ggf.
auch spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt.
Anlage 5 zu § 16 TV-L Stand: Rundschreiben IV Nr. 37/2019 vom 12.8.2019

b) Wie hoch ist die Forderung?
Entgeltforderung ……..……… € bzw. Stufe …………….


Bis hierhin eigentlich kein Problem, aber im Arbeitsmaterial für die "Locher und Abhefter" findet sich dann folgender Hinweis:

Die bloße Behauptung, man könne sich bei einem anderen Arbeitgeber um einen Arbeitsplatz zu besseren Bedingungen bewerben oder die Vorlage einer Bewerbung genügen nicht, um ein höheres Entgelt zu erlangen. Vielmehr müsste sich aus den Umständen im Einzelfall die Glaubwürdigkeit der drohenden Abwanderung ergeben. [...] Liegen konkrete dokumentierte Anhaltspunkte vor und steht fest, dass nur durch eine höhere Bezahlung die Abwanderung verhindert werden kann, darf ein höheres Entgelt oder eine höhere Stufe gewährt werden.

Dementsprechend kannst du dir vorstellen, dass die führenden & handelnden Bedenkenträger diesen Passus so interpretieren, dass man ein konkretes Jobangebot mit Gehaltsangabe vorlegen muss, was natürlich Quark ist, weil wenn das jemand kann, dann geht derjenige auch...

WasDennNun

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Antw:Stufenlaufzeitverkürzung §17 in Bayern
« Antwort #7 am: 24.11.2022 09:46 »
Die bloße Behauptung, man könne sich bei einem anderen Arbeitgeber um einen Arbeitsplatz zu besseren Bedingungen bewerben oder die Vorlage einer Bewerbung genügen nicht, um ein höheres Entgelt zu erlangen. Vielmehr müsste sich aus den Umständen im Einzelfall die Glaubwürdigkeit der drohenden Abwanderung ergeben. [...] Liegen konkrete dokumentierte Anhaltspunkte vor und steht fest, dass nur durch eine höhere Bezahlung die Abwanderung verhindert werden kann, darf ein höheres Entgelt oder eine höhere Stufe gewährt werden.

Dementsprechend kannst du dir vorstellen, dass die führenden & handelnden Bedenkenträger diesen Passus so interpretieren, dass man ein konkretes Jobangebot mit Gehaltsangabe vorlegen muss, was natürlich Quark ist, weil wenn das jemand kann, dann geht derjenige auch...
Klar, es gibt hirnlose Ar* an die Wand Personaler/Bedenkträger und welche die Dinge richtig einschätzen können.

Und ja, auch bei uns gibt es den Hinweis (Anweisung?), dass nur durch Nachweis eines Bewerbungsgespräches kein Automatismus erfolgt, dass die Zulage gewährt werden muss.


Es kommt doch ganz klar auf die Vita der Person und die Einschätzungen der Fachvorgesetzten (Also der Wisch, wo die Person gefeiert wird als schwer ersetzbar etc. blabla und das man große Sorge hat das die Person abwandern könnte weil blabla, also die obigen Punkte die du da aufführst) an.

Wenn jemand 20 Jahre im gleichem öD Verein sich durchgeschangelt hat, plötzlich meint er müsse die Zulage habe, sonst würde er gehen, der ist unglaubwürdig und den lässt man den Nachweis erbringen (und wie oben schon erwähnt passiert das nicht).

Wenn jemand von "draußen" kommt, durch seine Vita gezeigt hat, dass er AGseitig flexibel ist, dann reicht weniger zum lochen und heften.