Die bloße Behauptung, man könne sich bei einem anderen Arbeitgeber um einen Arbeitsplatz zu besseren Bedingungen bewerben oder die Vorlage einer Bewerbung genügen nicht, um ein höheres Entgelt zu erlangen. Vielmehr müsste sich aus den Umständen im Einzelfall die Glaubwürdigkeit der drohenden Abwanderung ergeben. [...] Liegen konkrete dokumentierte Anhaltspunkte vor und steht fest, dass nur durch eine höhere Bezahlung die Abwanderung verhindert werden kann, darf ein höheres Entgelt oder eine höhere Stufe gewährt werden.
Dementsprechend kannst du dir vorstellen, dass die führenden & handelnden Bedenkenträger diesen Passus so interpretieren, dass man ein konkretes Jobangebot mit Gehaltsangabe vorlegen muss, was natürlich Quark ist, weil wenn das jemand kann, dann geht derjenige auch...
Klar, es gibt hirnlose Ar* an die Wand Personaler/Bedenkträger und welche die Dinge richtig einschätzen können.
Und ja, auch bei uns gibt es den Hinweis (Anweisung?), dass nur durch Nachweis eines Bewerbungsgespräches kein Automatismus erfolgt, dass die Zulage gewährt werden muss.
Es kommt doch ganz klar auf die Vita der Person und die Einschätzungen der Fachvorgesetzten (Also der Wisch, wo die Person gefeiert wird als schwer ersetzbar etc. blabla und das man große Sorge hat das die Person abwandern könnte weil blabla, also die obigen Punkte die du da aufführst) an.
Wenn jemand 20 Jahre im gleichem öD Verein sich durchgeschangelt hat, plötzlich meint er müsse die Zulage habe, sonst würde er gehen, der ist unglaubwürdig und den lässt man den Nachweis erbringen (und wie oben schon erwähnt passiert das nicht).
Wenn jemand von "draußen" kommt, durch seine Vita gezeigt hat, dass er AGseitig flexibel ist, dann reicht weniger zum lochen und heften.