Das würde unterm Strich gar nichts ausmachen, da es Netto keinen Unterschied macht, ob die KV/PV beim Vorwegabzug oder bei der Einkommensteuererklärung berücksichtigt wird.
Wie hoch bei monatlicher Berücksichtigung der Unterschiedsbetrag ist, kann jeder selbst mit einem der vielfach verfügbaren Lohnsteuerrechner ausrechnen. Was da mehr rauskommt, fehlt dann halt bei der Steuererstattung.