Autor Thema: Rente mit 63 und weiterarbeiten  (Read 12160 times)

Bernd47

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Rente mit 63 und weiterarbeiten
« am: 16.11.2022 20:32 »
Hallo in die Runde,
laut diverser Medien wird die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ab dem 1.1.2023 komplett wegfallen. Die 1. Lesung im Bundestag war am 20.10.2022 und das Arbeitsministerium ist fest entschlossen, das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft zu setzen.
Damit kann man, wie auch nach dem erreichen der Regelaltersrente, soviel hinzuverdienen, wie man möchte. Das dürfte für diejenigen, die in nächster Zeit 63 Jahre alt werden, eventuell interessant sein. Wenn ich den TV-L Tarifvertrag richtig verstehe, endet mit der Altersrente für langjährig Versicherte der Arbeitsvertrag nicht. Dieser endet automatisch nur nach Erreichen der Regelaltersrente. Vermutlich muss und sollte man den Arbeitgeber allerdings informieren.
Für mich noch unklar sind Fragen wie:
  • Ändert sich etwas bei den Zahlungen der Sozialleistungen?
  • Wie werden die Rente und das Einkommen versteuert?
  • Bekommt man auch Betriebsrenten, die ja nur dann nicht gezahlt werden, wenn man eine Teil- bzw. Flexirente bezieht?
Natürlich muss das jeder individuell berechnen und sich vielleicht auch beraten lassen. Da geht es ja neben der Rentenhöhe auch beispielsweise um die Kosten für die Krankenversicherung. Immerhin wird die Rente mit 63 teilweise spürbar gekürzt und das für immer. Andererseits kann man vermutlich, wenn man weiterarbeitet, sogar weiter in die Rentenkasse einzahlen und Rentenpunkte erwerben.

Rene

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #1 am: 17.11.2022 07:48 »
Wenn ich den TV-L Tarifvertrag richtig verstehe, endet mit der Altersrente für langjährig Versicherte der Arbeitsvertrag nicht. Dieser endet automatisch nur nach Erreichen der Regelaltersrente. Vermutlich muss und sollte man den Arbeitgeber allerdings informieren.

Andersrum. Der Arbeitgeber ist mit einer Kündigung zum gewünschten Termin, so er denn vor dem Erreichen der Regelaltersrente liegt, zu informieren.
Besonders witzig, wenn diese nicht zum Quartal enden, denn sowas sehen die meisten Tarifverträge gar nicht vor.

Rentenonkel

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #2 am: 17.11.2022 07:58 »
Hallo in die Runde,
laut diverser Medien wird die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ab dem 1.1.2023 komplett wegfallen. Die 1. Lesung im Bundestag war am 20.10.2022 und das Arbeitsministerium ist fest entschlossen, das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft zu setzen.
Damit kann man, wie auch nach dem erreichen der Regelaltersrente, soviel hinzuverdienen, wie man möchte. Das dürfte für diejenigen, die in nächster Zeit 63 Jahre alt werden, eventuell interessant sein. Wenn ich den TV-L Tarifvertrag richtig verstehe, endet mit der Altersrente für langjährig Versicherte der Arbeitsvertrag nicht. Dieser endet automatisch nur nach Erreichen der Regelaltersrente. Vermutlich muss und sollte man den Arbeitgeber allerdings informieren.
Für mich noch unklar sind Fragen wie:
  • Ändert sich etwas bei den Zahlungen der Sozialleistungen?
  • Wie werden die Rente und das Einkommen versteuert?
  • Bekommt man auch Betriebsrenten, die ja nur dann nicht gezahlt werden, wenn man eine Teil- bzw. Flexirente bezieht?
Natürlich muss das jeder individuell berechnen und sich vielleicht auch beraten lassen. Da geht es ja neben der Rentenhöhe auch beispielsweise um die Kosten für die Krankenversicherung. Immerhin wird die Rente mit 63 teilweise spürbar gekürzt und das für immer. Andererseits kann man vermutlich, wenn man weiterarbeitet, sogar weiter in die Rentenkasse einzahlen und Rentenpunkte erwerben.

Zunächst einmal bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat allerdings noch Klärungsbedarf und das Gesetz in die Vermittlungsausschüsse verwiesen. Daher ist es fraglich, ob es in dieser Form kommt und wann es kommt. Meine Ausführungen haben daher nur dann Bestand, wenn der Bundesrat dem Gesetz unverändert zustimmt.

Ob der Arbeitgeber einem bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente kündigt oder kündigen darf, sollte vorab mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Es kann jedenfalls nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. 

Zu den Fragen:

1. Ab Bezug einer Altersvollrente ruht der Anspruch auf andere Sozialleistungen im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Reha, Kurzarbeitergeld usw. Somit ist der Bezug einiger Sozialleistungen neben der Altersrente nicht möglich.

2. Die Rente ist ein zu versteuerndes Einkommen und wird nach dem Kohortenprinzip zusätzlich zum Gehalt versteuert. Da die gesetzliche Rentenversicherung keine Steuern von der Rente erhebt, muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben und damit rechnen, in nicht unerheblichem Umfang Steuern nachzahlen zu müssen. Nähere Berechnungen hängen von den Umständen des Einzelfalles ab und können nicht generell beantwortet werden. Hierbei hilft nur der Weg zu einem Experten der steuerberatenden Zunft.

3. Eine Teil- oder Flexirente wird ja nur bezogen, wenn die Altersrente nicht als Vollrente sondern nur anteilig gezahlt wird. Wenn die Hinzuverdienstgrenze wegfallen sollte, wird die Rente ja als Vollrente gezahlt. Gleichwohl kann die Betriebsrente meistens noch nicht ausgezahlt werden, da in vielen Betriebsrenten die Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder das Erreichen der Regelaltersgrenze gefordert wird. Im Zweifel kann man sich an seine Versorgungskasse wenden und dort nachfragen.

Zu den anderen Aussagen noch ein paar Bemerkungen:

Die weiteren Beitragszahlungen wirken sich ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus. Die Abschläge auf die bisher bezogenen Rentenanteile bleiben allerdings dauerhaft. Insbesondere vor dem Hintergrund der steuerlichen Belastung ist ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen neben einer Vollzeitberufstätigkeit mittelfristig tendenziell wenig lukrativ.

Anders sieht es aus, wenn man vorzeitig ohne Rentenabschläge gehen kann, weil man schwerbehindert ist oder 45 Jahre voll hat. Wenn man dann trotzdem noch Vollzeit oder Teilzeit weiter arbeiten will, könnte die Rente tatsächlich zusätzliches Einkommen zum Gehalt sein und man hat ab Erreichen der Regelaltersgrenze die gleichen Altersbezüge, als wenn man die Rente nicht vorzeitig in Anspruch genommen hätte. Daher sollen damit tendenziell die Menschen zur Weiterarbeit ermuntert werden, die eigentlich schon einen ungeminderten Rentenanspruch haben aber trotzdem aufgrund des Facharbeitermangels noch dringend benötigt werden.

Die Rentenversicherung berät dazu allerdings noch nicht, weil wie oben erwähnt es eben noch kein Gesetz ist. Vielleicht wissen wir in ein paar Wochen mehr.

Bernd47

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #3 am: 17.11.2022 09:40 »
Zur Frage, wie sich das steuerlich auswirkt und ob es sich mittelfristig rechnet oder nicht, mache ich mal ein Beispiel (Steuerklasse 3 keine Kinder, ohne Kirchensteuer; Regelaltersrente mit 66):
Rente mit 63: EUR 2000,- brutto und ca. EUR 1550,- netto
Lohn: EUR 4000,- brutto und ca. 2750,- netto
Zu versteuerndes Einkommen (Rente und Lohn) EUR 6000,- brutto und ca. EUR 3800,- netto
Die Rente mit 63 kostet im Vergleich zur Regelaltersrente angenommen EUR 200,- monatlich netto (dauerhaft).

Man würde zunächst monatlich EUR 1050,- netto mehr haben, macht in 3 Jahren EUR 37800,-. Teile ich die durch EUR 200,-, würde bei einem Rentenbezug von gut 15 Jahren der Vorteil komplett aufgebraucht sein.

Mir ist klar, dass das sehr grob ist und einige Parameter unberücksichtigt bleiben.

Falls meine Rechnung in etwa richtig ist, müsste man auf der Basis individuell ausrechnen, ob und wie lange sich das lohnt.

Bastel

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #4 am: 17.11.2022 09:59 »

Man würde zunächst monatlich EUR 1050,- netto mehr haben, macht in 3 Jahren EUR 37800,-. Teile ich die durch EUR 200,-, würde bei einem Rentenbezug von gut 15 Jahren der Vorteil komplett aufgebraucht sein.

Mir ist klar, dass das sehr grob ist und einige Parameter unberücksichtigt bleiben.

Falls meine Rechnung in etwa richtig ist, müsste man auf der Basis individuell ausrechnen, ob und wie lange sich das lohnt.

Durch Zinseszins könnten es eher knappe 40k sein. Gut angelegt könnte die Summe fast die jährliche Entnahme von 2400€ stemmen. D.h. das Geld würde wesentlich länger als 15 Jahre reichen. Und auch das muss man erstmal erreichen :D Dagegen muss man die jährliche Werterhöhung der Rentenpunkte rechnen.

Trude 800

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #5 am: 17.11.2022 10:28 »
Hallo liebes Forum,

exakt die gleiche Frage beschäftigt mich ebenfalls seit ein paar Wochen. Das Beispiel passt bei mir fast wie die Faust aufs Auge.
Allerdings werden doch bei der Weiterbeschäftigung, wenn gewünscht, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt, und somit weitere Rentenpunkte erworben.
Weiterhin gibt es doch das Formular V0210, welches Auskunft darüber geben kann wie hoch Ausgleichszahlungen geleistet werden können um am Ende der Arbeitszeit, also wenn die Regelarbeitszeit erreicht ist, die gleichen Renten zu erhalten, als hätte man bis zur Regelrente weitergearbeitet.
Vielleicht verstehe ich das aber auch nicht richtig.

LG

Klaus

AndreasHL

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #6 am: 17.11.2022 11:24 »
Hallo,

mal rein theoretisch: ich kündige mit 64 Jahren, habe 10,5 % Abzüge, arbeite aber weiter bis 65+x Jahre?

Es würde dann ja auch eine Halbtagstätigkeit reichen, um die Abzüge wieder auszugleichen.

Viele Grüße

Andreas



Rentenonkel

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #7 am: 17.11.2022 11:34 »
Hallo liebes Forum,

exakt die gleiche Frage beschäftigt mich ebenfalls seit ein paar Wochen. Das Beispiel passt bei mir fast wie die Faust aufs Auge.
Allerdings werden doch bei der Weiterbeschäftigung, wenn gewünscht, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt, und somit weitere Rentenpunkte erworben.
Weiterhin gibt es doch das Formular V0210, welches Auskunft darüber geben kann wie hoch Ausgleichszahlungen geleistet werden können um am Ende der Arbeitszeit, also wenn die Regelarbeitszeit erreicht ist, die gleichen Renten zu erhalten, als hätte man bis zur Regelrente weitergearbeitet.
Vielleicht verstehe ich das aber auch nicht richtig.

LG

Klaus

Mit dem Fragebogen V0210 wird die Höhe der Beitragszahlung erfragt, die man einzahlen muss, um vorzeitig ohne Rentenminderung in Rente gehen zu dürfen. Das hat mit der hier angesprochenen Regelung nichts zu tun.

Rentenonkel

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #8 am: 17.11.2022 11:48 »
Zur Frage, wie sich das steuerlich auswirkt und ob es sich mittelfristig rechnet oder nicht, mache ich mal ein Beispiel (Steuerklasse 3 keine Kinder, ohne Kirchensteuer; Regelaltersrente mit 66):
Rente mit 63: EUR 2000,- brutto und ca. EUR 1550,- netto
Lohn: EUR 4000,- brutto und ca. 2750,- netto
Zu versteuerndes Einkommen (Rente und Lohn) EUR 6000,- brutto und ca. EUR 3800,- netto
Die Rente mit 63 kostet im Vergleich zur Regelaltersrente angenommen EUR 200,- monatlich netto (dauerhaft).

Man würde zunächst monatlich EUR 1050,- netto mehr haben, macht in 3 Jahren EUR 37800,-. Teile ich die durch EUR 200,-, würde bei einem Rentenbezug von gut 15 Jahren der Vorteil komplett aufgebraucht sein.

Mir ist klar, dass das sehr grob ist und einige Parameter unberücksichtigt bleiben.

Falls meine Rechnung in etwa richtig ist, müsste man auf der Basis individuell ausrechnen, ob und wie lange sich das lohnt.

Die Rechnung stimmt so leider nicht ganz. Zunächst einmal werden von der Rente mit 63 Jahren bei Jahrgang 1958 bspw. 10,8 % abgezogen. Die werden auch von dem bis dahin erworbenen Rentenanspruch erhoben. Gehen wir mal von 2000 EUR brutto aus sind das 216 EUR. Von dem Restbetrag muss man in der Regel noch KV und PV bezahlen, so dass die RV dann etwa 1570 EUR überweist. Das ist allerdings vor der steuerlichen Betrachtung.

Wenn man in diesem Jahr in Rente geht, gelten 82 % der Rente als zu versteuerndes Einkommen. Daher muss das Gehalt um 82 % von 1784 EUR * 12 Monate erhöht werden, also 21408 EUR. Durch die Erhöhung des Bruttojahresverdienstes erhöht sich der Steuersatz (progressives Steuersystem) und bei einem angenommenen Steuersatz von 35 % muss man demnach rund 7500 EUR Steuern nachzahlen. Netto bleiben daher nur noch 11340 EUR über. Wenn man 45 Jahre voll hat oder schwerbehindert ist, kann man mit Jahrgang 1958 bereits im 64 Jahren eine ungeminderte Altersrente beziehen. Bei 216 EUR weniger Rente für ein Jahr früher in Rente und nur 11340 EUR netto Mehreinnahmen hätte man bereits nach rund 52 Monaten die Schwelle von plus minus 0 erreicht.

Auch ohne die Schwerbehinderung und die 45 Jahre sind es bei netto 34000 EUR zu 216 EUR weniger Rente etwa 12 Jahre (mit Rentenanpassungen und Rentendynamik). Vergessen darf man auch nicht, dass im Falle des Ablebens ein ggf. vorhandener Ehepartner dann auch weniger Hinterbliebenenrente erhalten würde.

Das Ganze muss steuerlich natürlich individuell berechnet werden, ich will das System mit diesem Beispiel nur kurz skizzieren. Es ersetzt keine steuerliche Beratung.

Rentenonkel

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #9 am: 17.11.2022 11:51 »
Hallo,

mal rein theoretisch: ich kündige mit 64 Jahren, habe 10,5 % Abzüge, arbeite aber weiter bis 65+x Jahre?

Es würde dann ja auch eine Halbtagstätigkeit reichen, um die Abzüge wieder auszugleichen.

Viele Grüße

Andreas

Wenn Du kündigst, bist Du arbeitslos.

Die geplante Neuregelung sieht folgendes vor:

Wenn Du nicht kündigst, kannst Du theoretisch, sofern arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist, neben der Rente weiterhin voll oder in Teilzeit berufstätig sein und unbegrenzt hinzuverdienen.

Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass die Abzüge in der Rente auch dann bleiben, wenn die Beschäftigung wegfällt und man das normale Rentenalter erreicht hat.

Isie

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #10 am: 17.11.2022 11:51 »
Der Bezug einer Altersrente vor Erreichen der Regelaltersgrenze berührt den Bestand des Arbeitsverhältnisses nicht. Der Rentenbezug ist dem Arbeitgeber anzuzeigen. Der Bezug der Rente bewirkt den Wegfall des Anspruchs auf einen Krankengeldzuschuss bei Arbeitsunfähigkeit, berührt aber nicht den Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Während des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses besteht weiterhin Rentenversicherungspflicht. Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, davor nur mit Auflösungsvertrag oder Kündigung.

Nähere Infos - mit Ausnahme des geplanten Wegfalls der Hinzuverdienstgrenze - gibt es z. B. hier:

https://www.haufe.de/personal/haufe-personal-office-platin/rentner-weiterbeschaeftigung-weiterbeschaeftigung-altersrentner-bis-zum-erreichen-der-regelaltersgrenze_idesk_PI42323_LI10207961.html

Trude 800

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #11 am: 17.11.2022 12:26 »
Hallo liebes Forum,

exakt die gleiche Frage beschäftigt mich ebenfalls seit ein paar Wochen. Das Beispiel passt bei mir fast wie die Faust aufs Auge.
Allerdings werden doch bei der Weiterbeschäftigung, wenn gewünscht, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt, und somit weitere Rentenpunkte erworben.
Weiterhin gibt es doch das Formular V0210, welches Auskunft darüber geben kann wie hoch Ausgleichszahlungen geleistet werden können um am Ende der Arbeitszeit, also wenn die Regelarbeitszeit erreicht ist, die gleichen Renten zu erhalten, als hätte man bis zur Regelrente weitergearbeitet.
Vielleicht verstehe ich das aber auch nicht richtig.

LG

Klaus

Mit dem Fragebogen V0210 wird die Höhe der Beitragszahlung erfragt, die man einzahlen muss, um vorzeitig ohne Rentenminderung in Rente gehen zu dürfen. Das hat mit der hier angesprochenen Regelung nichts zu tun.

ja, das stimmt. Aber ich muß doch, wenn ich mich nicht wieder täusche, die Höhe der Beiträge nicht auf einen Schlag bezahlen, sondern kann während meiner Weiterbeschäftigung den Betrag eines Jahres vom Gehalt monatlich an die Rentenversicherung zahlen. Zumindest hatte ich das so verstanden. Das sind natürlich mächtige Abzüge durch die Rentenversicherung.

Trude 800

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #12 am: 17.11.2022 12:32 »



Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass die Abzüge in der Rente auch dann bleiben, wenn die Beschäftigung wegfällt und man das normale Rentenalter erreicht hat.
[/quote]


Von welchen Abzügen? Kannst du das mal näher erläutern ?

LG

Rentenonkel

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #13 am: 17.11.2022 13:55 »
Hallo liebes Forum,

exakt die gleiche Frage beschäftigt mich ebenfalls seit ein paar Wochen. Das Beispiel passt bei mir fast wie die Faust aufs Auge.
Allerdings werden doch bei der Weiterbeschäftigung, wenn gewünscht, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt, und somit weitere Rentenpunkte erworben.
Weiterhin gibt es doch das Formular V0210, welches Auskunft darüber geben kann wie hoch Ausgleichszahlungen geleistet werden können um am Ende der Arbeitszeit, also wenn die Regelarbeitszeit erreicht ist, die gleichen Renten zu erhalten, als hätte man bis zur Regelrente weitergearbeitet.
Vielleicht verstehe ich das aber auch nicht richtig.

LG

Klaus

Mit dem Fragebogen V0210 wird die Höhe der Beitragszahlung erfragt, die man einzahlen muss, um vorzeitig ohne Rentenminderung in Rente gehen zu dürfen. Das hat mit der hier angesprochenen Regelung nichts zu tun.

ja, das stimmt. Aber ich muß doch, wenn ich mich nicht wieder täusche, die Höhe der Beiträge nicht auf einen Schlag bezahlen, sondern kann während meiner Weiterbeschäftigung den Betrag eines Jahres vom Gehalt monatlich an die Rentenversicherung zahlen. Zumindest hatte ich das so verstanden. Das sind natürlich mächtige Abzüge durch die Rentenversicherung.

Die Abschläge müssen vor dem Renteneintritt ausgeglichen sein. Während des Rentenbezuges ist das zwar auch grundsätzlich möglich, dann wirkt sich die Zahlung ab dem nächsten Monat aus. Allerdings kann man die Abschläge für die Monate, die man bezogen hat, nicht mehr ausgleichen, so dass man immer auf Dauer etwas weniger Rente erhalten wird.

Beispiel mit 63 Jahren:
2000 EUR Rente,
10,8 % Abschlag,
216,00 EUR Abschlag,
mögliche Ausgleichssumme 48.642,84 EUR

wenn ich mit 63 Jahren die Rente ein Jahr lang in Anspruch nehme, kann ich nur noch 7,2 % ausgleichen, die 3,6 % bleiben für immer
2000 EUR Rente (ungekürzt) seit dem 63. Lebensjahr in Anspruch genommen
Einzahlungswillig ab 64 Jahren:
3,6 % Abschlag = 72 EUR bleiben für immer
7,2 % Abschlag = 144 EUR kann für die Zukunft ausgeglichen werden
mögliche Ausgleichssumme: 31.170,55 EUR

Wenn man also während des Rentenbezuges Einzahlungen leistet, kann man die Abschläge nicht mehr vollständig ausgleichen. Ab einem bestimmten Punkt nimmt die RV dann auch keine Beiträge mehr an und einen Teil der Abschläge hat man dann auch für immer.

Wenn man vor 63 Jahren die Summe von 48.642,84 EUR einzahlt, erhält man die ungeminderte Rente von 2000 EUR ab 63 und nicht erst ab 66. Nach Abzug von KV und PV sind das monatlich etwa 1760 EUR vor Steuern.

In 36 Moanten erhält man so insgesamt 63360 EUR vor Steuern ausgezahlt. Jetzt kann es passieren, dass das Finanzamt davon beispielsweise 35 % haben will, wenn man gleichzeitig noch Vollzeit arbeitet. Also bleiben bei einem bespielhaften Steuersatz von 35 % netto nur 41184 EUR übrig. (Individuell kann der Steuersatz höher oder niedriger sein)   

Die Einzahlung lohnt sich in dem Beispiel nur dann, wenn man für die 48642,84 EUR Einzahlung mehr als 7500 EUR Steuern sparen kann. Da es jährliche Höchstgrenzen gibt, die steuerlich absetzbar sind, ist das in der Regel nur dann der Fall, wenn man die Einzahlung über viele Jahre vor dem Rentenbeginn streckt. Deswegen darf man das ja auch theoretisch ab dem 50. Lebensjahr einzahlen.

Finanztest rät zu dieser Einzahlung, wenn man zwar der RV vorgibt, mit 63 mit Abzügen in Rente gehen zu wollen, es aber stattdessen mit 64 Jahren ohne Abzüge tut (45 Jahre oder Schwerbehinderung). Dann kommen die 10,8 % auf die 216 EUR dazu und man erhält statt 2000 EUR Rente rund 2240 EUR Rente für die o.g. Einzahlung. Man soll aber in jedem Fall auch die steuerliche Absetzbarkeit im Auge behalten und nicht mehr im Kalenderjahr einzahlen, als man steuerlich absetzen kann.

Rentenonkel

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Antw:Rente mit 63 und weiterarbeiten
« Antwort #14 am: 17.11.2022 13:59 »



Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass die Abzüge in der Rente auch dann bleiben, wenn die Beschäftigung wegfällt und man das normale Rentenalter erreicht hat.


Von welchen Abzügen? Kannst du das mal näher erläutern ?

LG

Wenn man eine Rentenanspruch von 2000 EUR hat und beispielsweise mit 63 Jahren mit 10,8 % Abschlag vorzeitig in Rente geht, hat man sein lebenlang (und nicht nur von 63 bis 66) 216 EUR weniger.

Mit Eintritt der Regelaltersgrenze kommt lediglich das dazu, was zwischenzeitlich eingezahlt wurde. Bei einem Durschnittsverdiener sind das etwa 3 EUR pro Monat. Diesen Zuwachs hätte man aber auch, wenn man die drei Jahre keine Rente in Anspruch nehmen würde.