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Rente mit 63 und weiterarbeiten

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Bernd47:
Hallo in die Runde,
laut diverser Medien wird die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ab dem 1.1.2023 komplett wegfallen. Die 1. Lesung im Bundestag war am 20.10.2022 und das Arbeitsministerium ist fest entschlossen, das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft zu setzen.
Damit kann man, wie auch nach dem erreichen der Regelaltersrente, soviel hinzuverdienen, wie man möchte. Das dürfte für diejenigen, die in nächster Zeit 63 Jahre alt werden, eventuell interessant sein. Wenn ich den TV-L Tarifvertrag richtig verstehe, endet mit der Altersrente für langjährig Versicherte der Arbeitsvertrag nicht. Dieser endet automatisch nur nach Erreichen der Regelaltersrente. Vermutlich muss und sollte man den Arbeitgeber allerdings informieren.
Für mich noch unklar sind Fragen wie:

* Ändert sich etwas bei den Zahlungen der Sozialleistungen?
* Wie werden die Rente und das Einkommen versteuert?
* Bekommt man auch Betriebsrenten, die ja nur dann nicht gezahlt werden, wenn man eine Teil- bzw. Flexirente bezieht?Natürlich muss das jeder individuell berechnen und sich vielleicht auch beraten lassen. Da geht es ja neben der Rentenhöhe auch beispielsweise um die Kosten für die Krankenversicherung. Immerhin wird die Rente mit 63 teilweise spürbar gekürzt und das für immer. Andererseits kann man vermutlich, wenn man weiterarbeitet, sogar weiter in die Rentenkasse einzahlen und Rentenpunkte erwerben.

Rene:

--- Zitat von: Bernd47 am 16.11.2022 20:32 ---Wenn ich den TV-L Tarifvertrag richtig verstehe, endet mit der Altersrente für langjährig Versicherte der Arbeitsvertrag nicht. Dieser endet automatisch nur nach Erreichen der Regelaltersrente. Vermutlich muss und sollte man den Arbeitgeber allerdings informieren.

--- End quote ---

Andersrum. Der Arbeitgeber ist mit einer Kündigung zum gewünschten Termin, so er denn vor dem Erreichen der Regelaltersrente liegt, zu informieren.
Besonders witzig, wenn diese nicht zum Quartal enden, denn sowas sehen die meisten Tarifverträge gar nicht vor.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Bernd47 am 16.11.2022 20:32 ---Hallo in die Runde,
laut diverser Medien wird die Hinzuverdienstgrenze für vorgezogene Altersrenten ab dem 1.1.2023 komplett wegfallen. Die 1. Lesung im Bundestag war am 20.10.2022 und das Arbeitsministerium ist fest entschlossen, das Gesetz noch dieses Jahr in Kraft zu setzen.
Damit kann man, wie auch nach dem erreichen der Regelaltersrente, soviel hinzuverdienen, wie man möchte. Das dürfte für diejenigen, die in nächster Zeit 63 Jahre alt werden, eventuell interessant sein. Wenn ich den TV-L Tarifvertrag richtig verstehe, endet mit der Altersrente für langjährig Versicherte der Arbeitsvertrag nicht. Dieser endet automatisch nur nach Erreichen der Regelaltersrente. Vermutlich muss und sollte man den Arbeitgeber allerdings informieren.
Für mich noch unklar sind Fragen wie:

* Ändert sich etwas bei den Zahlungen der Sozialleistungen?
* Wie werden die Rente und das Einkommen versteuert?
* Bekommt man auch Betriebsrenten, die ja nur dann nicht gezahlt werden, wenn man eine Teil- bzw. Flexirente bezieht?Natürlich muss das jeder individuell berechnen und sich vielleicht auch beraten lassen. Da geht es ja neben der Rentenhöhe auch beispielsweise um die Kosten für die Krankenversicherung. Immerhin wird die Rente mit 63 teilweise spürbar gekürzt und das für immer. Andererseits kann man vermutlich, wenn man weiterarbeitet, sogar weiter in die Rentenkasse einzahlen und Rentenpunkte erwerben.

--- End quote ---

Zunächst einmal bedarf das Gesetz der Zustimmung des Bundesrates. Der Bundesrat hat allerdings noch Klärungsbedarf und das Gesetz in die Vermittlungsausschüsse verwiesen. Daher ist es fraglich, ob es in dieser Form kommt und wann es kommt. Meine Ausführungen haben daher nur dann Bestand, wenn der Bundesrat dem Gesetz unverändert zustimmt.

Ob der Arbeitgeber einem bei Bezug einer vorgezogenen Altersrente kündigt oder kündigen darf, sollte vorab mit dem Arbeitgeber besprochen werden. Es kann jedenfalls nicht von vorneherein ausgeschlossen werden. 

Zu den Fragen:

1. Ab Bezug einer Altersvollrente ruht der Anspruch auf andere Sozialleistungen im Falle von Krankheit, Arbeitslosigkeit, Reha, Kurzarbeitergeld usw. Somit ist der Bezug einiger Sozialleistungen neben der Altersrente nicht möglich.

2. Die Rente ist ein zu versteuerndes Einkommen und wird nach dem Kohortenprinzip zusätzlich zum Gehalt versteuert. Da die gesetzliche Rentenversicherung keine Steuern von der Rente erhebt, muss man eine Einkommensteuererklärung abgeben und damit rechnen, in nicht unerheblichem Umfang Steuern nachzahlen zu müssen. Nähere Berechnungen hängen von den Umständen des Einzelfalles ab und können nicht generell beantwortet werden. Hierbei hilft nur der Weg zu einem Experten der steuerberatenden Zunft.

3. Eine Teil- oder Flexirente wird ja nur bezogen, wenn die Altersrente nicht als Vollrente sondern nur anteilig gezahlt wird. Wenn die Hinzuverdienstgrenze wegfallen sollte, wird die Rente ja als Vollrente gezahlt. Gleichwohl kann die Betriebsrente meistens noch nicht ausgezahlt werden, da in vielen Betriebsrenten die Aufgabe der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder das Erreichen der Regelaltersgrenze gefordert wird. Im Zweifel kann man sich an seine Versorgungskasse wenden und dort nachfragen.

Zu den anderen Aussagen noch ein paar Bemerkungen:

Die weiteren Beitragszahlungen wirken sich ab Erreichen der Regelaltersgrenze rentensteigernd aus. Die Abschläge auf die bisher bezogenen Rentenanteile bleiben allerdings dauerhaft. Insbesondere vor dem Hintergrund der steuerlichen Belastung ist ein vorzeitiger Rentenbeginn mit Abschlägen neben einer Vollzeitberufstätigkeit mittelfristig tendenziell wenig lukrativ.

Anders sieht es aus, wenn man vorzeitig ohne Rentenabschläge gehen kann, weil man schwerbehindert ist oder 45 Jahre voll hat. Wenn man dann trotzdem noch Vollzeit oder Teilzeit weiter arbeiten will, könnte die Rente tatsächlich zusätzliches Einkommen zum Gehalt sein und man hat ab Erreichen der Regelaltersgrenze die gleichen Altersbezüge, als wenn man die Rente nicht vorzeitig in Anspruch genommen hätte. Daher sollen damit tendenziell die Menschen zur Weiterarbeit ermuntert werden, die eigentlich schon einen ungeminderten Rentenanspruch haben aber trotzdem aufgrund des Facharbeitermangels noch dringend benötigt werden.

Die Rentenversicherung berät dazu allerdings noch nicht, weil wie oben erwähnt es eben noch kein Gesetz ist. Vielleicht wissen wir in ein paar Wochen mehr.

Bernd47:
Zur Frage, wie sich das steuerlich auswirkt und ob es sich mittelfristig rechnet oder nicht, mache ich mal ein Beispiel (Steuerklasse 3 keine Kinder, ohne Kirchensteuer; Regelaltersrente mit 66):
Rente mit 63: EUR 2000,- brutto und ca. EUR 1550,- netto
Lohn: EUR 4000,- brutto und ca. 2750,- netto
Zu versteuerndes Einkommen (Rente und Lohn) EUR 6000,- brutto und ca. EUR 3800,- netto
Die Rente mit 63 kostet im Vergleich zur Regelaltersrente angenommen EUR 200,- monatlich netto (dauerhaft).

Man würde zunächst monatlich EUR 1050,- netto mehr haben, macht in 3 Jahren EUR 37800,-. Teile ich die durch EUR 200,-, würde bei einem Rentenbezug von gut 15 Jahren der Vorteil komplett aufgebraucht sein.

Mir ist klar, dass das sehr grob ist und einige Parameter unberücksichtigt bleiben.

Falls meine Rechnung in etwa richtig ist, müsste man auf der Basis individuell ausrechnen, ob und wie lange sich das lohnt.

Bastel:

--- Zitat von: Bernd47 am 17.11.2022 09:40 ---
Man würde zunächst monatlich EUR 1050,- netto mehr haben, macht in 3 Jahren EUR 37800,-. Teile ich die durch EUR 200,-, würde bei einem Rentenbezug von gut 15 Jahren der Vorteil komplett aufgebraucht sein.

Mir ist klar, dass das sehr grob ist und einige Parameter unberücksichtigt bleiben.

Falls meine Rechnung in etwa richtig ist, müsste man auf der Basis individuell ausrechnen, ob und wie lange sich das lohnt.

--- End quote ---

Durch Zinseszins könnten es eher knappe 40k sein. Gut angelegt könnte die Summe fast die jährliche Entnahme von 2400€ stemmen. D.h. das Geld würde wesentlich länger als 15 Jahre reichen. Und auch das muss man erstmal erreichen :D Dagegen muss man die jährliche Werterhöhung der Rentenpunkte rechnen.

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