Also, dann kündige ich erst zum Ende März 2027 und beziehe noch einen Monat Geld. Neben der Rente. Arbeiten muss man ja nicht unbedingt, vielleicht ist noch Rest Urlaub oder man wird kränklich.
Die Alternative dazu wäre ein ATZ Vertrag vom 01.03.2024 - 28.02.2030, aufgeteilt in
Arbeitsphase: 01.03.2024 - 28.02.2027
Ruhephase: 01.03.2027 - 28.02.2030
Vorteil:
Während der gesamten Dauer werden 90 % der Beiräge eingezahlt
Man hat keine Abschläge, wenn man tatsächlich die Rente in Anspruch nimmt und somit ein Leben lang deutlich höhere Einkünfte
Während der Ruhephase ist das Einkommen oft in ähnlicher Größenordnung wie die gekürzten Renten, die man alternativ ohne ATZ ab 03/2027 bekommen würde
Der Zeitpunkt, in dem man aus dem aktiven Arbeitsleben ausscheidet, ist derselbe
Nachteil:
Während der Arbeitsphase hat man schon weniger Geld
wenn man in der Arbeitsphase mehr als 6 Wochen krank wird ist das Krankengeld oft sehr niedrig
Die Aufstockung der ATZ unterliegt dem Progressionsvorbehalt
Man muss mit dem AG klären, ob eine solche ATZ Regelung möglich ist