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Rente mit 63 und weiterarbeiten

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Trude 800:
Hallo liebes Forum,

exakt die gleiche Frage beschäftigt mich ebenfalls seit ein paar Wochen. Das Beispiel passt bei mir fast wie die Faust aufs Auge.
Allerdings werden doch bei der Weiterbeschäftigung, wenn gewünscht, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt, und somit weitere Rentenpunkte erworben.
Weiterhin gibt es doch das Formular V0210, welches Auskunft darüber geben kann wie hoch Ausgleichszahlungen geleistet werden können um am Ende der Arbeitszeit, also wenn die Regelarbeitszeit erreicht ist, die gleichen Renten zu erhalten, als hätte man bis zur Regelrente weitergearbeitet.
Vielleicht verstehe ich das aber auch nicht richtig.

LG

Klaus

AndreasHL:
Hallo,

mal rein theoretisch: ich kündige mit 64 Jahren, habe 10,5 % Abzüge, arbeite aber weiter bis 65+x Jahre?

Es würde dann ja auch eine Halbtagstätigkeit reichen, um die Abzüge wieder auszugleichen.

Viele Grüße

Andreas


Rentenonkel:

--- Zitat von: Trude 800 am 17.11.2022 10:28 ---Hallo liebes Forum,

exakt die gleiche Frage beschäftigt mich ebenfalls seit ein paar Wochen. Das Beispiel passt bei mir fast wie die Faust aufs Auge.
Allerdings werden doch bei der Weiterbeschäftigung, wenn gewünscht, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung eingezahlt, und somit weitere Rentenpunkte erworben.
Weiterhin gibt es doch das Formular V0210, welches Auskunft darüber geben kann wie hoch Ausgleichszahlungen geleistet werden können um am Ende der Arbeitszeit, also wenn die Regelarbeitszeit erreicht ist, die gleichen Renten zu erhalten, als hätte man bis zur Regelrente weitergearbeitet.
Vielleicht verstehe ich das aber auch nicht richtig.

LG

Klaus

--- End quote ---

Mit dem Fragebogen V0210 wird die Höhe der Beitragszahlung erfragt, die man einzahlen muss, um vorzeitig ohne Rentenminderung in Rente gehen zu dürfen. Das hat mit der hier angesprochenen Regelung nichts zu tun.

Rentenonkel:

--- Zitat von: Bernd47 am 17.11.2022 09:40 ---Zur Frage, wie sich das steuerlich auswirkt und ob es sich mittelfristig rechnet oder nicht, mache ich mal ein Beispiel (Steuerklasse 3 keine Kinder, ohne Kirchensteuer; Regelaltersrente mit 66):
Rente mit 63: EUR 2000,- brutto und ca. EUR 1550,- netto
Lohn: EUR 4000,- brutto und ca. 2750,- netto
Zu versteuerndes Einkommen (Rente und Lohn) EUR 6000,- brutto und ca. EUR 3800,- netto
Die Rente mit 63 kostet im Vergleich zur Regelaltersrente angenommen EUR 200,- monatlich netto (dauerhaft).

Man würde zunächst monatlich EUR 1050,- netto mehr haben, macht in 3 Jahren EUR 37800,-. Teile ich die durch EUR 200,-, würde bei einem Rentenbezug von gut 15 Jahren der Vorteil komplett aufgebraucht sein.

Mir ist klar, dass das sehr grob ist und einige Parameter unberücksichtigt bleiben.

Falls meine Rechnung in etwa richtig ist, müsste man auf der Basis individuell ausrechnen, ob und wie lange sich das lohnt.

--- End quote ---

Die Rechnung stimmt so leider nicht ganz. Zunächst einmal werden von der Rente mit 63 Jahren bei Jahrgang 1958 bspw. 10,8 % abgezogen. Die werden auch von dem bis dahin erworbenen Rentenanspruch erhoben. Gehen wir mal von 2000 EUR brutto aus sind das 216 EUR. Von dem Restbetrag muss man in der Regel noch KV und PV bezahlen, so dass die RV dann etwa 1570 EUR überweist. Das ist allerdings vor der steuerlichen Betrachtung.

Wenn man in diesem Jahr in Rente geht, gelten 82 % der Rente als zu versteuerndes Einkommen. Daher muss das Gehalt um 82 % von 1784 EUR * 12 Monate erhöht werden, also 21408 EUR. Durch die Erhöhung des Bruttojahresverdienstes erhöht sich der Steuersatz (progressives Steuersystem) und bei einem angenommenen Steuersatz von 35 % muss man demnach rund 7500 EUR Steuern nachzahlen. Netto bleiben daher nur noch 11340 EUR über. Wenn man 45 Jahre voll hat oder schwerbehindert ist, kann man mit Jahrgang 1958 bereits im 64 Jahren eine ungeminderte Altersrente beziehen. Bei 216 EUR weniger Rente für ein Jahr früher in Rente und nur 11340 EUR netto Mehreinnahmen hätte man bereits nach rund 52 Monaten die Schwelle von plus minus 0 erreicht.

Auch ohne die Schwerbehinderung und die 45 Jahre sind es bei netto 34000 EUR zu 216 EUR weniger Rente etwa 12 Jahre (mit Rentenanpassungen und Rentendynamik). Vergessen darf man auch nicht, dass im Falle des Ablebens ein ggf. vorhandener Ehepartner dann auch weniger Hinterbliebenenrente erhalten würde.

Das Ganze muss steuerlich natürlich individuell berechnet werden, ich will das System mit diesem Beispiel nur kurz skizzieren. Es ersetzt keine steuerliche Beratung.

Rentenonkel:

--- Zitat von: AndreasHL am 17.11.2022 11:24 ---Hallo,

mal rein theoretisch: ich kündige mit 64 Jahren, habe 10,5 % Abzüge, arbeite aber weiter bis 65+x Jahre?

Es würde dann ja auch eine Halbtagstätigkeit reichen, um die Abzüge wieder auszugleichen.

Viele Grüße

Andreas

--- End quote ---

Wenn Du kündigst, bist Du arbeitslos.

Die geplante Neuregelung sieht folgendes vor:

Wenn Du nicht kündigst, kannst Du theoretisch, sofern arbeits- oder tarifvertraglich nichts anderes vereinbart ist, neben der Rente weiterhin voll oder in Teilzeit berufstätig sein und unbegrenzt hinzuverdienen.

Die Kehrseite der Medaille ist allerdings, dass die Abzüge in der Rente auch dann bleiben, wenn die Beschäftigung wegfällt und man das normale Rentenalter erreicht hat.

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