Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Tarifvertrag ATZF lex
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			Marianne:
			
			Ich möchte nach 45  Versicherungsjahren frühzeiitig in den Ruhestand, also mit 63 Jahre, geb. bin ich 1964 ! Ist es auch vorher möglich, z.B. mit der Freistellungsphase der ATZ von z.B. 61 Lebensjahr bis zum 63 Lebensjahr?
		
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