Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Jahressonderzahlung Elternzeit
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Kgrb:
Hallo, meine Tochter wurde am 09.03.2022 geboren. Habe ich im Jahr 2022 Anspruch auf volle Jahressonderzahlung? Ich habe eine Zahlung erhalten, laut Personalstelle habe ich nur anteiligen Anspruch Also nur für die Monate Januar bis Mai, da mein Mutterschutz am 09.05 endete. Die Sonderzahlung wurde mir also um 7/12 gekürzt. Ich meine aber zu wissen, dass ich vollen Anspruch habe. Ich war ab November 2021 im Beschäftigungsverbot, das sollte aber keine Rolle spielen. Elternzeit habe ich bis 03.2024 beantragt. EG ist Tvl 6/4
Danke schon mal für eure Antworten.
Fugazi:
https://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/allg/jahressonderzahlung.html
Das dürfte die Frage beantworten.
McOldie:
Es besteht ein ungeminderter Anspruch, wenn am Tag vor Antritt der Elternzeit Anspruch auf Entgelt oder auf Zu-
schuss zum Mutterschaftsgeld bestanden hat.
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