Sehr geehrte Damen und Herren,
ist es rechtens das der Jahresurlaub gekürzt wird, wenn man in einem Jahr nicht auf seine Sollarbeitszeit bzw. Tage kommt ?
Ich habe folgenden 10 Tage Arbeitsrhythmus: Früh, Früh, Spät, Spät, Nacht, Nacht, Frei, Frei, Frei, Frei.
(61 Tage Früh, 61 Tage Spät, 61 Tage Nacht - 183 Arbeitstage im Jahr, wobei die 2te Nachtschicht sich ja über 2 Tage streckt also
dann 213 bzw. 214 Arbeitstage)
Es gibt ein festen Dienstplan der ende des Jahres für das komplette nächstes Jahr erstellt wird.
Mir stehen doch laut TVÖD 30 Tage zu + 6 Tage wegen der Wechselschicht. (36 Tage) oder ?
Für eine Antwort inkl. Quellen wäre ich sehr Dankbar.
Freundliche Grüße
Tim