Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Urlaubskürzung 6 Tage Woche + Wechselschicht
Tim1988:
Treten Minusstunden auf, weil nicht genug Arbeit zugewiesen wurde, ist der Arbeitgeber im sogenannten Annahmeverzug. Das bedeutet, es ist ihm allein zuzurechnen, dass es zur Minderarbeit gekommen ist. Entsprechend dürfen auch keine fehlenden Arbeitsstunden auf dem Arbeitszeitkonto vermerkt und dadurch auch nicht zu Lasten des Arbeitnehmers verrechnet werden.
JesuisSVA:
Da Du nicht gefragt hast, wie das berechnet wird, ist unbeachtlich, ob sich dies unmittelbar aus dem Tariftext ergäbe. Tut es zwar (erhöht/vermindert sich entsprechend), war aber nicht gefragt. Die übrigen Vorbringungen stehen in keinem Bezug zur Frage. Weder um „Minusstunden“ noch um deren Verrechnung geht es. Es geht um Urlaubsansprüche.
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