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Urlaubssperre

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magheinz:
Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".
Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?

BalBund:
wurde die Ablehnung bereits schriftlich gemacht? Oder hat der Vorgesetzte nur gesagt "Lass mal, dat geht nicht"?

WasDennNun:

--- Zitat von: magheinz am 18.11.2022 22:17 ---Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".
Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?

--- End quote ---
Kommt auf das Personalvertretungsgesetzt an.

magheinz:
Es wurde in einem Vorstellungsgespräch gegenüber dem Bewerber erwähnt.
Das BpersVG greift.

Rumo1895:
§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.

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