Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Urlaubssperre
magheinz:
Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".
Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?
BalBund:
wurde die Ablehnung bereits schriftlich gemacht? Oder hat der Vorgesetzte nur gesagt "Lass mal, dat geht nicht"?
WasDennNun:
--- Zitat von: magheinz am 18.11.2022 22:17 ---Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".
Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?
--- End quote ---
Kommt auf das Personalvertretungsgesetzt an.
magheinz:
Es wurde in einem Vorstellungsgespräch gegenüber dem Bewerber erwähnt.
Das BpersVG greift.
Rumo1895:
§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.
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