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Urlaubssperre

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Organisator:

--- Zitat von: Rumo1895 am 21.11.2022 11:15 ---§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.

--- End quote ---

Die Frage war ja nach der Mitbestimmungspflicht und diese ergibt sich nunmal aus dem BPersVG

WasDennNun:
Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?

Organisator:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2022 11:59 ---Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?

--- End quote ---

Erst danach, wenn es zu keiner Einigung zwischen AN und AG kommt - 80/1 Nr. 6

JesuisSVA:

--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2022 11:59 ---Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?

--- End quote ---

Ja. Das BPersVG regelt die Mitbestimmung vom PR, nicht vom BR. Dort, wo das BPersVG gilt, kann es auch keinen BR geben.

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