Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Bund
Urlaubssperre
Organisator:
--- Zitat von: Rumo1895 am 21.11.2022 11:15 ---§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.
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Die Frage war ja nach der Mitbestimmungspflicht und diese ergibt sich nunmal aus dem BPersVG
WasDennNun:
Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2022 11:59 ---Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?
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Erst danach, wenn es zu keiner Einigung zwischen AN und AG kommt - 80/1 Nr. 6
JesuisSVA:
--- Zitat von: WasDennNun am 21.11.2022 11:59 ---Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?
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Ja. Das BPersVG regelt die Mitbestimmung vom PR, nicht vom BR. Dort, wo das BPersVG gilt, kann es auch keinen BR geben.
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