Mal angenommen eine Gallerie, ein Museum o.ä. möchte einen Mitarbeiter Einen Urlaub nicht genehmigen, weil "so kurz vor der Ausstellungseröffnung geht das nicht".Ist das eine mitbestimmungspflichtige Urlaubsregelung?
§7 Bundesurlaubsgesetz spricht ja von dringenden betrieblichen Belangen - ist jetzt bei einer kurz bevorstehenden Ausstellungseröffnung nicht völlig unplausibel als Unterform der saisonalen Mehrarbeit.
Und dort kann ich nicht erkennen, dass ein der BR in der Mitbestimmung wäre bei der Genehmigung oder Ablehnung vom Urlaub, oder übersehe ich da was?