Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
VL1 oder VL2
heike2106:
--- Zitat von: JesuisSVA am 20.11.2022 16:22 ---Der VL1/AL1 ist keine Verwaltungsausbildung. Es ist, wie ich ja sehr deutlich geschildert habe, ein Anlernlerngang für Ungelernte. Es handelt sich um eine Qualifikation deutlich unter dem einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf. Was will man als Hochschulabsolvent damit?
--- End quote ---
Bei den meisten AG ist der AL1 der Berufsausbildung Verwaltungsfachangestellte/r gleichgestellt/ gleichwertig anerkannt.
Aber bei der Eingruppierung die der TE bereits hat, ist der AL1 sinnlos.
Es gibt zum AL2 oft noch Vorbereitungslehrgänge (um die 6 Wochen), für Quereinsteiger oder Auffrischer bezüglich der Vorkenntnisse auf die der AL2 aufbaut.
Ansonsten Gutachtenstil antrainieren, dann klappts auch.
(Verwaltungsfachwirt ist nicht "sehr" rechtlich, es ist nur rechtlich. Gehört zu den juristischen Berufen. Aber das Gute: man muss eigentlich nicht so viel lernen. Man hangelt sich mit den Gesetzen durch alle Sachverhalte.)
JesuisSVA:
Wie viele der gut 11.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind denn die „meisten“? Und wo findet man diese Statistik/Angabe/Erhebung?
heike2106:
--- Zitat von: JesuisSVA am 20.11.2022 18:39 ---Wie viele der gut 11.000 Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes sind denn die „meisten“? Und wo findet man diese Statistik/Angabe/Erhebung?
--- End quote ---
Ich schnorchel ab und zu durch Stellenausschreibungen und da steht das in den Anforderungen eigentlich so gut wie immer mit drin. Ausnahmen gibt es sicher auch
JesuisSVA:
Also fußt die Behauptung auf Erkenntnissen anekdotischer Relevanz.
Isie:
Der Verwaltungslehrgang I wird z. B. in § 8 Abs. 3 der Vereinbarung gemäß § 81 NPersVG über die Zulassung von Beschäftigten in der allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes als gleichwertig mit der Ausbildung zum Verwaltungsfachangestellten benannt.
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