Autor Thema: [Allg] Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte  (Read 6942 times)

bolle221

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Schönen guten Tag,

mein Partner und ich sind beide Beamte mit zwei minderjährigen Kindern. Er erhält A13 und ich A12.
Wir leben zusammen und sind nicht verheiratet. Das Kindergeld und die Zuschläge bekommt er.
Ist das finanziell so sinnvoll und würde es etwas ausmachen, wenn wir verheiratet wären?

VG Julia
« Last Edit: 21.11.2022 00:53 von Admin2 »

Tagelöhner

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Antw:Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #1 am: 20.11.2022 09:25 »
Zwei Individuen, die die immer so stark betonte Bestenauslese durchlaufen haben und sich die Antworten zu dieser Frage nun in einem Internetforum bequem vorkauen lassen wollen anstatt mal etwas Eigeninitiative in der Informationsbeschaffung walten zu lassen.  ::)

shimanu

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Antw:Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #2 am: 20.11.2022 09:55 »
Ich kann empfehlen, dass du im Besoldungsrechner mal schaust, was du ohne Familienzuschlag 1 sowie mit Familienzuschlag 1 mehr verdienst.

Dann solltet ihr euch Gedanken machen, wie die finanzielle Absicherung des überlebenden Ehegattens ist, wenn einer von euch beiden verstirbt. Kann man privat absichern... geht aber auch durch eine Heirat (Witwen-/ Witwergeld).

bolle221

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Antw:Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #3 am: 20.11.2022 10:15 »
Ich danke dir für deine Antwort.
Den Familienzuschlag 1 erhält mein Partner. Den Rechner habe ich schon mit mehreren Varianten durchgespielt. Es kommt nie der Betrag raus, der auf unserer Bezügemitteilung steht. Auf der Bezügemitteilung steht übrigens E2.2 für Familienzuschlag 2.
Für 1 erhält er 148,52€ und 2 258,64€.
Die rechtlichen Dinge wären in der Tat eine Überlegung wert, doch irgendwann mal zu heiraten.

bolle221

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Antw:Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #4 am: 20.11.2022 10:17 »
@Tagelöhner
Das habe ich bereits zu Genüge getan. Vielleicht bin ich aber einfach zu blöd gewisse Dinge zu verstehen und hoffe hier auf Hilfe.

Bastel

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Antw:Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #5 am: 20.11.2022 10:46 »
Vielleicht solltest du uns erstmal dein Bundesland mitteilen...

shimanu

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Antw:Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #6 am: 20.11.2022 20:52 »
Familienzuschlag 1 bekommt ihr nicht, da ihr nicht verheiratet seid.

EiTee

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Antw:Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #7 am: 21.11.2022 09:25 »
Familienzuschlag 1 bekommt ihr nicht, da ihr nicht verheiratet seid.

Nach wie vor fehlt die Angabe des Bundeslandes.

In NRW oder beim Bund wird der FZ1 gezahlt und das ohne verheiratet zu sein.

Bastel

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Antw:Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #8 am: 21.11.2022 09:28 »
Familienzuschlag 1 bekommt ihr nicht, da ihr nicht verheiratet seid.

Nach wie vor fehlt die Angabe des Bundeslandes.

In NRW oder beim Bund wird der FZ1 gezahlt und das ohne verheiratet zu sein.

Das heist man bekommt den Verheirateten Zuschlag sobald man ein Kind hat?

Poincare

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Antw:[Allg] Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #9 am: 21.11.2022 09:37 »
Nicht gemeinsam veranlagt würde für mich bedeuten, dass der mit weniger Besoldung die Zuschläge kriegen sollte, da es in der Summe so steuerlich günstiger sein könnte (müsste?). Hängt aber natürlich von vielen anderen Faktoren ab, und wird nicht den Riesenunterschied machen.

Finanzer

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Antw:[Allg] Familienzuschläge Unverheiratet/Beide Beamte
« Antwort #10 am: 21.11.2022 09:43 »
Nicht gemeinsam veranlagt würde für mich bedeuten, dass der mit weniger Besoldung die Zuschläge kriegen sollte, da es in der Summe so steuerlich günstiger sein könnte (müsste?). Hängt aber natürlich von vielen anderen Faktoren ab, und wird nicht den Riesenunterschied machen.

Macht Sinn. Ein weiterer Punkt wäre die Erhöhung des Beihilfesatzes, welche es in einzelnen Bundesländern gibt.
Da Frauen im Regelfall die teurerer private Krankvenversicherung haben, macht es Sinn dass das Kindergeld und die Zuschläge bei der Frau landen, da sich bei ihr die Reduzierung der Krankenversicherung mehr auswirkt.

Wichtig wäre auch die Frage ob einer der Beteiligten eine Riester-Rente hat... die Kinderzuschläge hier sind beachtlich.