Hallo,
Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein. Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.
Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert. Will man das?