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TVÖD IT kennt sich jemand aus ?
Melman:
Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage.
Es geht um IT Administratoren Stellenbewertung ist 10.
Eingestellt wird bei 9b wenn nur eine Ausbildung gemacht wurde, und es wird verwiesen das die Einstellung in 10 nicht möglich wäre aufgrund von fehlendem Hochschulabschluss.
Nun haben wir in erfahrung gebracht, das es einen TVÖD IT gibt und es da sehrwohl möglich ist.
Kennt sich hier jemand aus, und kann was dazu sagen ?
Wie sollen wir It-ler vorgehen ? In der Freien Wirtschaft verdient man auf selben Stellen aktuell bis zu 20-30000€ mehr im Jahr was etwas frustrierend ist.
Der Arbeitgeber stellt sich aber aktuell Quer und weiß wohl nichts von dem Tvöd IT ... ich habe dies durch einen Kollegen einer anderen Kommune erfahren ..
Organisator:
--- Zitat von: Melman am 21.11.2022 10:16 ---Wie sollen wir It-ler vorgehen ? In der Freien Wirtschaft verdient man auf selben Stellen aktuell bis zu 20-30000€ mehr im Jahr was etwas frustrierend ist.
--- End quote ---
TVöD-IT ist mir nicht bekannt, aber der besondere Teil in der Entgeltordnung, in dem die Eingruppierung für ITler geregelt ist.
Wie man vorgehen sollte ist ganz einfach - dem Arbeitgeber sagen, welche Gehaltsvorstellung man hat und ihn schauen lassen, welche tariflichen und außertariflichen Möglichkeiten er umsetzen möchte. Ansonsten einen anderen Arbeitgeber suchen.
WasDennNun:
--- Zitat von: Melman am 21.11.2022 10:16 ---Hallo zusammen,
ich hätte mal eine Frage.
Es geht um IT Administratoren Stellenbewertung ist 10.
Eingestellt wird bei 9b wenn nur eine Ausbildung gemacht wurde, und es wird verwiesen das die Einstellung in 10 nicht möglich wäre aufgrund von fehlendem Hochschulabschluss.
Nun haben wir in erfahrung gebracht, das es einen TVÖD IT gibt und es da sehrwohl möglich ist.
Kennt sich hier jemand aus, und kann was dazu sagen ?
Wie sollen wir It-ler vorgehen ? In der Freien Wirtschaft verdient man auf selben Stellen aktuell bis zu 20-30000€ mehr im Jahr was etwas frustrierend ist.
Der Arbeitgeber stellt sich aber aktuell Quer und weiß wohl nichts von dem Tvöd IT ... ich habe dies durch einen Kollegen einer anderen Kommune erfahren ..
--- End quote ---
Stellenbewertung sind wurscht, es kommt tariflich alleinig auf die auszuübenden Tätigkeiten an.
Und der AG kann nicht jemanden auf eine EGx einstellen, er kann nur entsprechenden Tätigketien übertragen die zur EGx führen!
Beamte Dödel Personaler, der Beamten gedöns und Tarifgedöns nicht unterscheiden kann? Oder Dumm Dödel Personaler, der seinen Job nicht beherrscht?
Es geht nicht um TVöD IT sondern um die Entgeltordnung Abschnitt II Punkt 2 "Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik"
Also ist die Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung bei dem AG die, dass er sagt: Tätigkeit ist EG10 aber aufgrund fehlender Voraussetzung in der Person erhältst du nur eine EG weniger?
Dann müsste es EG9c sein!
Schon mal der erste denkbare Looser Personaler Fehler.
Dann kannst du den Personaler fragen, warum denn die Tätigkeiten nicht EG10 Fallgruppe 2 sind?
Wenn er davon nichts weiß, dann frage ihn nicht, weiter, sondern mache eine Eingruppierungsfeststellungsklage, da dürfte das dann geklärt werden.
Vorgehensweise:
Schriftlich fixiert die auszuübenden Tätigkeiten vorliegen haben.
Sich eine Rechtsmeinung bilden, welche EG dies ist.
AG darauf hinweisen, dass einem dieses Entgelt zusteht und dieses Entgelt einfordern.
Wenn Rechtsmeinung vom AG und von AN nicht zueinander finden kann nur ein Gericht die Feststellung machen was korrekt ist.
Alternative:
AG mitteilen für welches Entgelt man bereit ist zu arbeiten, er soll sich ausdenken wie er es hinbekommt dir dieses zu zahlen.
wenn er es nicht hinbekommt, sucht man sich einen AG der bereit und in der Lage ist es zu bezahlen.
Kaiser80:
Einen solchen Tarifvertrag gibt es ja auch nicht.
Sehr wohl gibt es aber im TVöD spezielle Tätigkeitsmerkmale für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik.
Einer Eingruppierung in die EG 10 Fallgruppe 2 steht ein fehlender Hochschulabschluss allerdings nicht entgegen.
Maggus:
Es gibt spezielle Eingruppierungsmerkmale im TVöD u.a. für Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik. Für die EG 10 wird neben der entsprechenden Tätigkeit auch eine Anforderung an die Person gestellt: Beschäftigte mit einschlägiger abgeschlossener Hochschulbildung (z.B. in der Fachrichtung Informatik).
Eine Entgeltgruppe darunter befindet sich die EG 9b, denn die EG 9c gibt es in der IKT-Eingruppierung überhaupt nicht.
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