Um mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen und in völliger Ignoranz der versuchten Polemik und Hetze des TE, etwas aus dem Schmuckkästchen des BMI.
Abteilung M (Migration) hat bereits vor einiger Zeit den Auftrag aus der Ampel bekommen, zu prüfen inwieweit künftige "Spurwechsler" im lindnerischen "Chanceneinwanderungsrecht" bereits vor Rücknahme des Asylantrags finanziell besser gestellt werden können. Das ganze dreht eine ziemliche Runde, weil Abteilung V (Verfassungsrecht) hier "gerinfügige" Bedenken hat, sollten die beseitigt werden können, kommt die Abteilung Europarecht dran und dann wird es erst richtig lustig.
Kurzum: Eine Abschaffung des AsylbLG steht nicht im Raum, unter den derzeitigen politischen Akteuren wäre aber eine Angleichung an den geplanten Bürgergeldsatz denkbar. In der Zeit, als das Haus schwarzgeführt war, wurde hingegen geprüft, wie viele Leistungen verfassungsgemäß als Sachleistung erbracht werden können, sprich wie wenig noch faktisch ausbezahlt werden muss.