Autor Thema: Flüchtende: Zwei-Klassen-Gesellschaft, Sozialsystem, (wann) fällt das AsylbLG?  (Read 2558 times)

Alien1973

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Man könnte sich auch die Frage stellen:
Warum die Leistungen der nicht ukrainischen Flüchtlinge an die Leistungen der ukrainischen Flüchtlinge anpassen? Warum nicht anders rum?

Dachte immer die Ukrainer gehen bald wieder zurück, also warum groß integrieren und dem Arbeitsmarkt zuführen wenn sie eh nur zeitlich begrenzt hier bleiben wollen/werden? Bei den Beziehern des AsylLG sieht es anders aus, die wollen zumeist dauerhaft hier bleiben. Der gemeine Ukrainer hatte zumindest eine Schulbildung, was man von den Flüchtlingen aus 2015/16 nicht behaupten kann....

Die Antwort gebe ich gleich mit:
Weil das politisch so gewollt ist, aus und fertig. Flüchtling ist Flüchtling und es gibt keinerlei Grund warum zu aller erst ein Dach über dem Kopf und 3x eine Mahlzeit am Tag das wichtigste sein sollte. Dies ist überall auf der Welt gleich und niemand wird sofort nach seiner Ankunft in das eigene Sozialsystem vollends integriert. Ausser natürlich in Deutschland....

Opa

  • Gast
Dachte immer die Ukrainer gehen bald wieder zurück, also warum groß integrieren und dem Arbeitsmarkt zuführen wenn sie eh nur zeitlich begrenzt hier bleiben wollen/werden?

Das dachte ich auch sehr lange. Die Ukrainer, die ich kenne, sind fast alle in ihrer Heimat geblieben um zu helfen. Einige sind in die EU geflohen, um ihre Kinder zu schützen. Sie wollen aber möglichst schnell wieder nach Hause und ihre Heimat wieder aufbauen. Deshalb halten sich mit Abstand die meisten von ihnen in Polen auf und sind gar nicht in die westlicheren EU-Staaten weitergezogen. Allerdings beschränkt sich mein persönlicher Eindruck auf Einwohner im Großraum Kyiv, für andere Landesteile mag das nicht repräsentativ sein.

Die baldige Rückkehr, so sehr sie auch gewollt sei, wird indes immer unwahrscheinlicher, je mehr die russischen Kriegsverbrecher die ukrainische Infrastruktur zerstören und das Land verminen. Selbst die optimistischsten Meinungen zur Dauer des Kriegs gehen nicht von einem Ende vor Sommer 2023 aus. Insofern ist es nicht verkehrt, den überwiegend sehr gut qualifizierten Menschen hier die Möglichkeit einer Erwerbstätigkeit zu eröffnen.

Für Ausländer, die keinen Aufenthaltstitel bzw. Fiktionsbescheinigung haben, beabsichtigt der Gesetzentwurf zum Chancen-Aufenthaltsrecht eine Perspektive.