Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[NW] Familienzuschlag
Dailydrvr:
Zumal auch nicht bekannt ist welcher Dezember gemeint ist …
photosynthese:
Bei allem Verständnis für den oftmals nötigen Zynismus: Die Formulierung im Infoschreiben des LBV ist: „Die (Nach-)Zahlung des regionalen Ergänzungszuschlags erfolgt mit Ihren Bezügen für den Monat Dezember 2022.”
Lehrerspecht:
Vielen Dank und damit ist diese Debatte hoffentlich beendet.
LehrerInNRW:
--- Zitat von: Cojaeck am 22.11.2022 22:44 ---Super, danke. Habt ihr den link zu diesem NRW thread? Bin neu hier und finde nicht wirklich diesen thread. Wäre euch sehr dankbar.
--- End quote ---
Das Thema ist in diesem Forum oben zu finden und heißt Besoldungsrunde NRW 2023 ode so ähnlich.
Marie:
--- Zitat von: crosenkr am 21.11.2022 19:50 ---Siehe neben dem NRW-Thread in epischer Breite auch hier: https://www.finanzverwaltung.nrw.de/system/files/media/document/file/Anlage13_Beispiele.pdf
--- End quote ---
Vielen Dank :)
Leider hatte mich diese Beispiele eher verwirrt als das es mir geholfen hat, daher meine Frage :/. Im ersten Teil des ersten Beispiels steht, dass die Stufe 2 (Kind) von der Stufe 1 (verheiratet) abgezogen wird.
Ganz am Ende steht dann aber "Gesamtfamilienzuschlag für ein Kind und den Familienzuschlag der Stufe 1 699 Euro". Das wäre die Stufe 2 insgesamt.
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