Autor Thema: Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?  (Read 3529 times)

andi44

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Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« am: 21.11.2022 20:56 »
Hallo,

ich habe mich jetzt einige Zeit durch das Forum gelesen, finde aber keine Antwort auf meine Frage.

Zum Sachverhalt bzw. zu dem, was ich bisher weiß:
Wenn man eine Führungsposition hat und demnach in EG11 eingruppiert ist, erhält man EG12, wenn man mindestens drei Personen in seinem Verwantwortungsbereich hat, die in EG10 eingruppiert sind.
So weit so gut.
Ich bin seit geraumer Zeit in Führungsposition und in EG11 eingruppiert. Ein Kollege schmückt sich jetzt mit dem Hinweis, dass er demnächst EG12 erhält, weil demnächst Kollege Nr. 3 in EG10 höhergruppiert wird. Ich gönne es ihm, keine Frage, aber ich frage mich tatsächlich, ob das alles noch fair ist.
Ich selbst bin für rund 80 Haustechniker zuständig, die nur in EG5 oder EG6 eingruppiert sind. Diese zu führen ist sicherlich nicht einfach.
Ist die Anzahl der Personen, die man führt,  im TVÖD vollkommen irrelevant?
Der Kollege hat 3 Mitarbeiter, meine Wenigkeit 80 Haustechniker + 2 (Verwaltung; EG9a).
Mir ist durchaus bewusst, dass die Arbeit der EG10 qualifizierter ist und somit die Führung auch mehr Verantwortung hat. Aber ich selbst muss die Verantwortung für 85 Personen tragen.

Ich hoffe, ihr könnt mein "Problem" nachvollziehen.

Vielleicht kann jemand Klarheit schaffen.

Vielen Dank.

Schokobon

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #1 am: 21.11.2022 21:01 »
Ich dachte EG 12 sind Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verant-
wortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

Woraus ergibt sich diese Schlussfolgerung:

Wenn man eine Führungsposition hat und demnach in EG11 eingruppiert ist, erhält man EG12, wenn man mindestens drei Personen in seinem Verwantwortungsbereich hat, die in EG10 eingruppiert sind.
So weit so gut.

JesuisSVA

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #2 am: 21.11.2022 21:06 »
Bei Beschäftigten in der IuKT trifft das zu.

andi44

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #3 am: 22.11.2022 04:50 »
Ich dachte EG 12 sind Beschäftigte, deren Tätigkeit sich durch das Maß der damit verbundenen Verant-
wortung erheblich aus der Entgeltgruppe 11 heraushebt.

Woraus ergibt sich diese Schlussfolgerung:

Wenn man eine Führungsposition hat und demnach in EG11 eingruppiert ist, erhält man EG12, wenn man mindestens drei Personen in seinem Verwantwortungsbereich hat, die in EG10 eingruppiert sind.
So weit so gut.

Das ist mir auch klar. Habe ich oben auch geschrieben.
Aber die Frage ist doch, ist die Anzahl der Personen vollkommen irrelevant?
Zählen 3 Personen mit EG10 mehr, obwohl sie m. E. (Selbst)Verantwortung tragen, als 80+5 Personen in EG5/EG6/EG9a, die ich mehr führen muss?
Kann man so eine Argumentation auch anführen?
Wenn nicht, dann nicht. Aber vielleicht kenne ich etwas nicht.

andi44

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #4 am: 22.11.2022 04:54 »
Bei Beschäftigten in der IuKT trifft das zu.

Ich stehe auf dem Schlauch. Auf welches Zitat beziehst du dich? Und was ist luKT? Es ist früh am Morgen.  :o

WasDennNun

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #5 am: 22.11.2022 07:00 »
Bei Beschäftigten in der IuKT trifft das zu.

Ich stehe auf dem Schlauch. Auf welches Zitat beziehst du dich? Und was ist luKT? Es ist früh am Morgen.  :o
Informations und Kommunikationstechnik
Also Informatiker und so ein geraffel.
Im welchem Bereich der Entgeltordnung bist du bzw. deine Kollege eingruppiert?

Günni

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #6 am: 30.11.2022 07:31 »
Da sich Andi nicht mehr meldet:

Können wir das ganze weiterspinnen? Was ist wenn TVÖD VKA zutrifft? Kein IT Bezug.

JesuisSVA

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #7 am: 30.11.2022 07:34 »
Wieso weiterspinnen? Und welcher andere Tarifvertrag wäre bislang in Betracht gezogen worden?

Günni

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #8 am: 30.11.2022 08:03 »
Wieso weiterspinnen? Und welcher andere Tarifvertrag wäre bislang in Betracht gezogen worden?

Bisher ist doch die Frage nicht hinreichend erörtert worden. Viel mehr wurden hier weitere Fragen zur Annahme des gültigen Vertrages gestellt.

Da hier nicht die Rede von IT-Bezug ist und dies somit obsolet wird, können wir doch "hypothetisch" mal davon ausgehen, dass es sich hier um den "normalen" Verwaltungsbereich (im VKA) in einem Amt handelt.

Grüße

JesuisSVA

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #9 am: 30.11.2022 08:07 »
Du sprichst in Rätseln. Welcher "gültige Vertrag" sollte angenommen werden? Und von wem?

heike2106

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #10 am: 30.11.2022 08:52 »
anekdotisches Beispiel:
Bei uns (TVöD VKA), bekommen Teamleiter die Personalverantwortung für mehrere Mitarbeiter in EG 10 haben -> EG 11 (fachlicher Bereich: Gartenbauingenieure)

Abteilungsleiter (Anforderung Bachelor) -> EG 12

Günni

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #11 am: 30.11.2022 09:03 »
Du sprichst in Rätseln. Welcher "gültige Vertrag" sollte angenommen werden? Und von wem?

Du doch ebenso, also tue ich es dir gleich.  ;D Sei doch nicht so verbittert, stört doch die ganze Stimmung, so kurz vor Weihnachten.

Heike hat es ja verstanden, daher gehe ich davon aus, dass ich nicht in Rätseln gesprochen habe. Gerne versuche ich aber für dich es in meinen Worten zu verdeutlichen.

--> TVöD VKA vom 7. Februar 2006 in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 17 vom 14. Juli 2022
--> von wem? Natürlich von uns der Forumsmitgliedern

Isie

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #12 am: 30.11.2022 09:55 »
@Günni: Eröffne am besten einen eigenen Thread.
LG Isie

JesuisSVA

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Antw:Eingruppierung EG12 möglich oder nicht?
« Antwort #13 am: 30.11.2022 10:01 »
Du sprichst in Rätseln. Welcher "gültige Vertrag" sollte angenommen werden? Und von wem?

Du doch ebenso, also tue ich es dir gleich.  ;D Sei doch nicht so verbittert, stört doch die ganze Stimmung, so kurz vor Weihnachten.

Heike hat es ja verstanden, daher gehe ich davon aus, dass ich nicht in Rätseln gesprochen habe. Gerne versuche ich aber für dich es in meinen Worten zu verdeutlichen.

--> TVöD VKA vom 7. Februar 2006 in der Fassung der Änderungsvereinbarung Nr. 17 vom 14. Juli 2022
--> von wem? Natürlich von uns der Forumsmitgliedern

Wo hätte denn in diesem Thread irgendwer angenommen, ein anderer Tarifvertrag sei auf den Sachverhalt anzuwenden?