Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Vorarbeiter

(1/1)

Marianne:
Gibts es in NRW für Tarifbeschäftigte im handwerklichen Bereich die Möglichkeit der Gewährung einer Vorarbeiterzulage oder einer Vorhandwerkerzulage?

JesuisSVA:
Nein. Die Vorhandwerkerzulage nach § 3b Landesbezirklicher Tarifvertrag vom 19. Dezember 2006 zum TVöD im Bereich des KAV NW (TVöD-NRW) i.d.F. des 13. Änderungs-TV vom 16. Dezember 2020 steht zu oder steht nicht zu, sie wird nicht gewährt.

KarlMilo:
Gibt es denn eine solche Zulage auch im TVöD-VKA?

Grüße KM

JesuisSVA:
Die Regelungskompetenz dafür liegt bei den Tarifpartnern auf Landesebene. Die Regelung findet sich also in einem landesbezirklichen Tarifvertrag wie dem o.g.

Navigation

[0] Message Index

Go to full version