Hallo,
ich wuerde gerne die Berechnung der Jahressonderzahlung bei kurzer Unterbrechung verstehen.
Ich hatte an einer Uni im Land BW eine E13 Stelle bis 30.9.2022, hatte dann eine kurze Pause und mein neuer Vertrag hat am 15.11.2022 beim exakt selben Arbeitgeber begonnen.
Ich war also
1) den ganzen Oktober arbeitslos,
2) den November halb arbeitslos/angestellt,
3) alle sonstigen Monate komplett angestellt.
Da ich am Stichtag 1. Dez angestellt bin, gehe ich von einer Jahressonderzahlung aus.
Da die JSZ anteilig gekuerzt wird, gehe ich naiv von einer JSZ entsprechend 10,5 Monaten aus. Im TV-L steht, dass nicht volle Monate noetig sind, sondern nur eine Entgeltzahlung ueberhaupt, also sollten es sogar 11 Monate werden? Und zur Berechnung wird nicht Jun/Jul/Aug genommen, sondern der erste volle Kalendermonat (also Dez), da mein Beschaeftigungsverhaeltnis nach dem 31. Aug begonnen hat. (Auf einen halben Monat kommt es mir nicht an, ich versuche es nur zu verstehen.)
Sehe ich das so richtig?
Ich frage nach, da die JSZ mit dem Novembergehalt ausgezahlt werden soll, aber auf meiner heute erhaltenen Gehaltsmitteilung wird eine JSZ weder ausgezahlt noch erwaehnt. Bekomme ich die JSZ mit dem Dezembergehalt, da meine Anstellung erst Mitte November war?
Danke und Gruesse
Christian