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Jahressonderzahlung bei kurzer Unterbrechung

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mangrove:
Hallo,

ich wuerde gerne die Berechnung der Jahressonderzahlung bei kurzer Unterbrechung verstehen.

Ich hatte an einer Uni im Land BW eine E13 Stelle bis 30.9.2022, hatte dann eine kurze Pause und mein neuer Vertrag hat am 15.11.2022 beim exakt selben Arbeitgeber begonnen.

Ich war also
1) den ganzen Oktober arbeitslos,
2) den November halb arbeitslos/angestellt,
3) alle sonstigen Monate komplett angestellt.

Da ich am Stichtag 1. Dez angestellt bin, gehe ich von einer Jahressonderzahlung aus.

Da die JSZ anteilig gekuerzt wird, gehe ich naiv von einer JSZ entsprechend 10,5 Monaten aus. Im TV-L steht, dass nicht volle Monate noetig sind, sondern nur eine Entgeltzahlung ueberhaupt, also sollten es sogar 11 Monate werden? Und zur Berechnung wird nicht Jun/Jul/Aug genommen, sondern der erste volle Kalendermonat (also Dez), da mein Beschaeftigungsverhaeltnis nach dem 31. Aug begonnen hat. (Auf einen halben Monat kommt es mir nicht an, ich versuche es nur zu verstehen.)


Sehe ich das so richtig?
Ich frage nach, da die JSZ mit dem Novembergehalt ausgezahlt werden soll, aber auf meiner heute erhaltenen Gehaltsmitteilung wird eine JSZ weder ausgezahlt noch erwaehnt. Bekomme ich die JSZ mit dem Dezembergehalt, da meine Anstellung erst Mitte November war?

Danke und Gruesse
Christian

Isie:
Wenn dein neues Arbeitsverhältnis ein TV-L- Arbeitsverhältnis beim selben Arbeitgeber ist, steht dir eine JSZ in Höhe von 11/12 zu, die m. E. mit der Entgeltzahlung für November fällig wäre. Das Problem ist das Bemessungsentgelt, da dieses erst im Dezember gezahlt wird. Möglicherweise kann die Software das nicht. Wenn du die JSZ nicht erst Ende Dezember haben willst, lass dir einen Abschlag zahlen.

mangrove:
Danke fuer deine Meinung!

Dann habe ich das wohl nicht voellig falsch verstanden. Habe mich nur gewundert, dass auf meinem Novembergehaltszettel kein Wort zur JSZ stand -- sie haetten ja hinschreiben koennen, dass sie erst im Dez kommt. Aber gut, seh ich dann.

Isie:
In § 20 Abs. 5 Satz 1 TV-L ist geregelt, dass die Jahressonderzahlung mit dem Tabellenentgelt für November gezahlt wird. Da dir für November Entgelt zusteht, wird die Jahressonderzahlung mit diesem gezahlt, jedenfalls nach dem Wortlaut des Tarifvertrages.

Es empfiehlt sich, dass du nachfragst, damit wenigstens sichergestellt ist, dass du die JSZ noch in diesem Jahr bekommst.

mangrove:
Kurzes Update:

Nach einer Woche wurde meine Nachfrage per E-Mail beantwortet: "Ihre JSZ sollte mit dem Dezembergehalt kommen."

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