Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Stufenmitnahme bei Jobwechsel mit höherer Eingruppierung
E15TVL:
--- Zitat von: Fetzi am 25.11.2022 11:10 ---… sie könnten mich also theoretisch runterstufen …
--- End quote ---
Du wirst nicht „heruntergestuft“. Du wechselst deinen AG, also werden die Karten neu gemischt. Wenn einschlägige Berufserfahrung vorliegt, was in deiner Situation aber nicht zu vermuten steht, könntest du auch eine höhere Stufe als 1 bekommen. Der Rest ist Verhandlungssache und muss vor Vertragsabschluss geschehen.
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