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Deutschlandticket - Zukunft Jobticket

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Asperatus:

--- Zitat von: Tom321 am 14.02.2023 11:56 ---Für Bundesbedienstete gilt nach BADV: Das Deutschlandticket ist kein Jobticket und demnach nicht zuschussfähig. Aber es soll neben dem Deutschlandticket ein DeutschlandJobTicket (DJT) geben (https://www.badv.bund.de/DE/ZentraleAufgaben/JobTicket/DeutschlandTicket/start.html).

--- End quote ---

Danke für den Link. Im Ergbnis ist fast alles noch in der Schwebe.

DerAlimentierte:
Hallo,

weiß jemand, wann denn nun über den Arbeitgeberzuschuss zum Deutschlandticket bzw. zum DeutschlandJobTicket (DJT) entschieden wird?

Und nehmen wir mal an, das DeutschlandJobTicket (DJT) wird eingeführt. Wird es dann dazu nochmal einen Arbeitgeberzuschuss geben oder wird der Preis des DeutschlandJobTicket (DJT) schon der rabattierte Preis sein?

PublicHeini:
Aus einem anderen Forum habe ich diese Info

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Wichtige Information für alle Firmenticketnutzenden

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei erhalten Sie wichtige Informationen zum Deutschlandticket Job für 49 €, das ab dem 01.05.2023 deutschlandweit ausgerollt werden soll.

Im Unterschied zum bisherigen VBB-Firmenticket ist das Deutschlandticket Job bundesweit im ÖPNV gültig. Es entfällt allerdings die Möglichkeit zur Mitnahme von Personen, jedoch kann weiterhin ein Hund im VBB-Tarifgebiet mitgenommen werden.

Wenn Sie bereits ein Firmenticket haben, wird Ihr Firmenticket zum 1.5.2023 automatisch auf das Deutschlandticket Job umgestellt.
Alle Beschäftigten, die ein Deutschlandticket Job ab dem 1.5.2023 nutzen möchten, brauchen daher nichts veranlassen!

Wenn Sie kein Deutschlandticket Job, sondern Ihr bisheriges Firmenticket (höherer Preis, Geltung nur im jeweiligen VBB-Tarifbereich, dafür aber Personenmitnahme abends, am Wochenende und Feiertagen) weiterhin behalten möchten, müssen Sie Widerspruch gegen die Umstellung einlegen. Weitere Information, wie dieser Widerspruch erfolgen soll, erhalten wir nach dem 17.3.2023 von der BVG und informieren Sie zeitnah.

Laut SenFin Rundschreiben IV Nr. 16/2023 vom 28.02.2023 werden Einzelheiten zu den Auswirkungen auf die Höhe der Zuschüsse gemäß §§ 74a bis c BBesG BE in Kürze per Rundschreiben bekanntgeben.

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Max Bommel:
Diese Info wurde den Mitarbeitern des BVA gegeben:

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Wichtiger Hinweis für Jobticket-Abonnenten

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

derzeit erhalten Jobticket-Abonnentinnen und Abonnenten von ihren Verkehrsverbünden (z. B. MDV und marego) Anschreiben mit einem Wechselangebot zum Deutschland-Ticket.

Bitte unternehmen Sie hier keine weiteren Schritte. Das BADV als zuständige Stelle für die Jobticket-Rahmenverträge des Bundes mit den Verkehrsverbünden befindet sich mit diesen in – teilweise schwierigen – Verhandlungen zur Einführung eines DeutschlandJobTickets für Beschäftigte des Bundes. Mit Interims-Entscheidungen zum Start des DeutschlandJobTickets am 01.05.2023 sowie zur zukünftigen Ausgestaltung des Arbeitgeberzuschusses ist Anfang April zu rechnen. Darüber werden Sie dann an dieser Stelle unverzüglich informiert.

 

Ihr BVA-Jobticket-Team


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tumnus:
Bei uns im Intranet (oberste Bundesbehörde) wurde der neue Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 23,28€ veröffentlich. Egal ob für das DeutschlandJobTicket oder das alte Jobticket.

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