Autor Thema: Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe  (Read 1837 times)

Caprisonne

  • Gast
Hallo liebes Forum,
ich soll plötzlich meinen Urlaub mit der Sekretärin absprechen, d.h. ich soll keinen Urlaub bewilligt bekommen, falls wir uns überschneiden sollten. Ich bin seit über 30 Jahren als MTA im Labor des Instituts angestellt und hatte nie etwas mit diesen Aufgaben zu tun oder musste meinen Urlaub mit dem des Sekretariats abstimmen. Zudem ist meine Entgeltgruppe höher, als die einer Sekretärin und meine Arbeitsplatzbeschreibung beinhaltet keine Tätigkeiten einer Sekretärin.
Ich habe es schon versucht direkt mit dem Chef (er hat es "angeordnet") zu klären aber er beruft sich auf sein Weisungsrecht.

Über eine Einschätzung der Lage wäre ich sehr dankbar.

Caprisonne

clarion

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,855
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #1 am: 22.11.2022 19:44 »
Zu fein für Sekretärtätigkeiten, die auch nur gelegentlich vertretungsweise ausgeführt werden müssen?

Klartext: Dein Chef hat ein entsprechendes Weisungsrecht. Nur bei einer dauerhaften Übertragung  müsstest Du zustimmen.

Wahrscheinlich hast Du Dich mit Deiner Weigerung nicht gerade beliebt gemacht.

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #2 am: 22.11.2022 19:49 »
Dürfte was Zeitanteile angeht nicht eingruppierungsrelevant und dadurch durchaus im Rahmen des Direktionsrechts zu liegen.

Caprisonne

  • Gast
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #3 am: 22.11.2022 20:12 »
Zitat
Dürfte was Zeitanteile angeht nicht eingruppierungsrelevant und dadurch durchaus im Rahmen des Direktionsrechts zu liegen.

Es geht nicht um die Zeitanteile, es geht um die Urlaubssperre. Aber dann werde ich wohl doch mal mit dem Personalrat reden.
Danke trotzdem für die Rückmeldung.

Caprisonne

  • Gast
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #4 am: 22.11.2022 20:17 »
Zitat
Zu fein für Sekretärtätigkeiten, die auch nur gelegentlich vertretungsweise ausgeführt werden müssen?

Was für eine selten blöde Bemerkung. Aber nun gut, sind eben nicht alle in einem Forum sozial kompetent und können nicht einfach "nur" sachlich bleiben.  :-X

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #5 am: 22.11.2022 23:02 »
Zitat
Dürfte was Zeitanteile angeht nicht eingruppierungsrelevant und dadurch durchaus im Rahmen des Direktionsrechts zu liegen.

Es geht nicht um die Zeitanteile, es geht um die Urlaubssperre. Aber dann werde ich wohl doch mal mit dem Personalrat reden.
Danke trotzdem für die Rückmeldung.
Es ist keine Urlaubssperre, sondern eine Ablehnung eines Urlaubsantrages aus dringenden betrieblichen Gründen oder wegen Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen.

Also nicht lange Quatschen, sondern Urlaub nach Wunsch einreichen und dann abwarten wie der AG es begründet, wenn er ablehnt.
Da hat kann ein Chef nichts anordnen oder anweisen, sondern nur abwägen.

Und wenn du und die Sekretärin ein paar Tage Überlappung haben, dann möchte ich mal sehen, wie ein Gericht da die dringenden betrieblichen Gründen bewertet.  ::)

Caprisonne

  • Gast
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #6 am: 23.11.2022 09:53 »
Zitat
Also nicht lange Quatschen, sondern Urlaub nach Wunsch einreichen und dann abwarten

So habe ich es schon vor ein paar Tagen gemacht und bin gespannt auf das Ergebnis.  ;)

Danke für die Antwort  :)

Gartenilse

  • Gast
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #7 am: 23.11.2022 10:48 »
Zu fein für Sekretärtätigkeiten, die auch nur gelegentlich vertretungsweise ausgeführt werden müssen?

Klartext: Dein Chef hat ein entsprechendes Weisungsrecht. Nur bei einer dauerhaften Übertragung  müsstest Du zustimmen.

Wahrscheinlich hast Du Dich mit Deiner Weigerung nicht gerade beliebt gemacht.

MTA = medizinisch technische Laborassistenz

Das hat null komma garnix mit dem Sekretariat zu tun... Kann mir nicht vorstellen, dass das mit dem Weisungsrecht abgedeckt sein soll.

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #8 am: 23.11.2022 10:54 »
Das maßgebliche Recht heißt auch nicht Weisungs- sondern Direktionsrecht, § 106 GewO. Der Rechtsprechung, u.a. BAG 12.01.2011 – 7 AZR 194/09 – Rn. 19, NZA 2011, 507; 14.04.2010 – 7 AZR 121/09 – Rn. 22 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65; 21.11.2002 – 6 AZR 82/01 – zu II 2 der Gründe, BAGE 104, 16; 24.04.1996 – 4 AZR 976/94 – zu II 2.2 der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17; 30.08.1995 – 1 AZR 47/95 – zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14; 17.08.2011, 10 AZR 322/10 in Rn. 15 lässt sich leicht entnehmen, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers grundsätzlich lediglich darauf begrenzt ist, dass sich durch die Tätigkeitsänderung nicht die Entgeltgruppe ändert.

Gartenilse

  • Gast
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #9 am: 23.11.2022 11:04 »
Das maßgebliche Recht heißt auch nicht Weisungs- sondern Direktionsrecht, § 106 GewO. Der Rechtsprechung, u.a. BAG 12.01.2011 – 7 AZR 194/09 – Rn. 19, NZA 2011, 507; 14.04.2010 – 7 AZR 121/09 – Rn. 22 mwN, AP TzBfG § 14 Nr. 72 = EzA TzBfG § 14 Nr. 65; 21.11.2002 – 6 AZR 82/01 – zu II 2 der Gründe, BAGE 104, 16; 24.04.1996 – 4 AZR 976/94 – zu II 2.2 der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 49 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 17; 30.08.1995 – 1 AZR 47/95 – zu II 1 der Gründe, AP BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 44 = EzA BGB § 611 Direktionsrecht Nr. 14; 17.08.2011, 10 AZR 322/10 in Rn. 15 lässt sich leicht entnehmen, dass das Direktionsrecht des Arbeitgebers grundsätzlich lediglich darauf begrenzt ist, dass sich durch die Tätigkeitsänderung nicht die Entgeltgruppe ändert.
Danke! Es wäre interessant, ob nur der Urlaub abgestimmt werden soll oder ob hier auch eine echte Vertretung getätigt wird? Das kommt in der Frage nicht rüber? Sollen MTA und Sekretariat sich gegenseitig vertreten? Das ist schon sehr krude

WasDennNun

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 9,710
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #10 am: 23.11.2022 13:10 »
Danke! Es wäre interessant, ob nur der Urlaub abgestimmt werden soll oder ob hier auch eine echte Vertretung getätigt wird? Das kommt in der Frage nicht rüber? Sollen MTA und Sekretariat sich gegenseitig vertreten? Das ist schon sehr krude
Wieso gegenseitig?
Wenn der AG plötzlich der Meinung ist, dass eine MTA zu 40% Sekretariat macht, dann ist das locker mit dem Direktionsrecht vereinbar.
Und wenn (s wie hier es der Fall scheint) der AG will, dass das Sekretariat ständig besetzt ist und er dafür eine MTA als Vertretung vorsieht, dann spricht erst recht nichts dagegen.

Das aber der/die MTA  dadurch weiterhin bei der zeitliche Wahl des Urlaubs freie Hand hat, steht dem ja nicht entgegen.
Und wenn der AG den Urlaub nicht gewähren will, weil da schon das Sekretariat Urlaub bekommen hat, dann muss er halt die dringenden betrieblichen Gründe darlegen.
Und die kann man dann gerichtlich Prüfen lassen.

Caprisonne

  • Gast
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #11 am: 23.11.2022 16:02 »
Zitat
Wenn der AG plötzlich der Meinung ist, dass eine MTA zu 40% Sekretariat macht, dann ist das locker mit dem Direktionsrecht vereinbar.
Und wenn (s wie hier es der Fall scheint) der AG will, dass das Sekretariat ständig besetzt ist und er dafür eine MTA als Vertretung vorsieht, dann spricht erst recht nichts dagegen.

Nein, ganz so einfach ist das nicht, mich mal eben zu z.B. 40% zu "versetzen". Wer macht dann meine Arbeit? Ich bin die einzige MTA und habe nicht wenig zu tun UND auch keine Vertretung. Es ging über 30 Jahre ohne Probleme, dass die Post verteilt wird, die Blumen gegossen werden und die Tür abgeschlossen wird etc. wenn das Sekretariat Urlaub hatte. Ich muss mich selbst darum kümmern, dass die Laborabteilung weiterläuft, wenn ich Urlaub habe aber nun soll das auch für mich noch schwieriger werden, weil ich dann noch mehr schauen muss, wie das funktioniert.

So, ich will das Thema hier auch gar nicht weiter ausführen. Ich bekomme das schon hin, ist ja nicht mehr so lange bis zur Rente.  :o

JesuisSVA

  • Hero Member
  • *****
  • Beiträge: 1,594
Antw:Direktionsrecht auch außerhalb der Entgeltgruppe
« Antwort #12 am: 23.11.2022 16:15 »
Ob Arbeit erledigt wird und wie das priorisiert wird, sind doch reine Arbeitgeberprobleme. Wenn er Sekretariat vor Labor priorisiert, ist das seine unternehmerische Entscheidung.