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Stufeneingruppierung (6 Monatsregel? - Verlust von relevanter Berufserfahrung?)

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WasDennNun:
Einzige Alternative:
§16.5
Nach einer gewissen Zeit dort ankommen und sagen: ich bleibe nur, wenn ich 1-2 Stufen mehr Entgelt bekommen.

JesuisSVA:

--- Zitat von: jay am 23.11.2022 12:46 ---
--- Zitat von: JesuisSVA am 23.11.2022 07:19 ---Einschlägige Berufserfahrung liegt vor, wenn die vorherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird. Sie unterliegt grundsätzlich den genannten zeitlichen Entwertungsvorschriften. Förderliche Zeiten kann der Arbeitgeber berücksichtigen. Das ist aber vor Vertragsschluss zu verhandeln, da sonst die tariflichen Voraussetzungen für eine Berücksichtigung förderlicher Zeiten nicht vorliegen.

--- End quote ---

Vielen Dank erstmal, darf ich noch einmal nachfragen, was das nun konkret heisst?
Stimmt diese 6 Monatsregel, von der sie sprach?
Und was  genau ist gemeint mit: "den genannten zeitlichen *Entwertungsvorschriften* :)?

Und mit vorab verhandeln, wäre auch mein Ziel, Plan A. Allerdings habe ich schon darüber nachgedacht, Plan B, ob - falls sie sich nicht darauf einlassen - es die Möglichkeit gäbe zumindest nach der Probezeit nochmal neu zu schauen und eine Höherstufung nach 6 Monaten zu verhandeln - wäre das auch eine Möglichkeit?
Oder was meinst du mit: Das ist aber vor Vertragsschluss zu verhandeln, da sonst die tariflichen Voraussetzungen für eine Berücksichtigung förderlicher Zeiten nicht vorliegen.

Schließt das meinen Plan B aus?

--- End quote ---

Die zeitlichen Entwertungsvorschriften sind eben jene genannten: grundsätzlich 6 Monate Unterbrechung. Plan B funktioniert tariflich nicht.

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