Autor Thema: [BW] Welche Erfahrungsstufe nach Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen?!  (Read 3186 times)

CivilServant

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Hallo meine Staatsdiener-Freunde,

ich bilde mir ein bei der Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge im Bezug auf die Erfahrungsstufe benachteiligt zu werden. Ich bin nach dem alten System gerade in A11 Stufe 3 (technischer gD, Einstieg war A10 Stufe 2) - ab dem 01.12. im neuen System also A11 Stufe 1. Meine Erfahrungszeit berechnet sich seit dem Stichtag 01.02.2019 und im Februar 2023 wäre ich im alten System A11 Stufe 4 gewesen - im neuen somit A11 Stufe 2. Da nun die Wartezeit in den unteren Erfahrungsstufen angehoben wurde, von 2 auf 3 Jahre, müsste ich nun folglich ja erst im Februar 2024 in die Erfahrungsstufe 2 kommen. D.h. jemand, der frisch aus dem Vorbereitungsdienst kommt und in A11 startet, ist nach 3 Jahren in Stufe 2, wohingegen ich insgesamt 5 Jahre gebraucht habe, um in Stufe 2 zu kommen - das kann doch nicht sein, dass in meinem Fall 2 Jahre unter den Tisch fallen? Selbst wenn ich im Februar 2023 in Stufe 2 kommen sollte, dann hat es für mich trotzdem insgesamt 4 Jahre gebraucht, statt nur 3?

Habe ich irgendwo einen groben Denkfehler oder ist meine Einschätzung nur teilweise falsch? Ich bitte um Anmerkungen/Verbesserungen 🙌 Danke im Voraus.
« Last Edit: 24.11.2022 01:14 von Admin2 »

Archivsekretärin

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Ich nehme mal an, du bist baden-württembergischer Staatsdiener?

Dann wirst du, wie wir alle, einfach abwarten müssen, bis endlich die Bezügemitteilung im Kundenportal bereit liegt.... Kann sich nur noch um Wochen handeln.

Wenn du die anderen Forenbeiträge verfolgt hast, wirst du merken, dass die meisten hier nicht zu 100% wissen, wie genau das mit den Erfahrungsstufen ablaufen wird.

CivilServant

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Das ist korrekt, ich bin BW-Staatsdiener und warte auf meine Bezügemitteilung 🙄

Aber dann bin ich ja schon mal beruhigt, dass es nicht nur mir so geht..

Drehleiterkutscher

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Vielleicht hilft das weiter:

Zitat
(6) Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe
A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von
§ 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.

So ein Blick ins Gesetz wäre schon manchmal hilfreich... aber was weiß ich schon als "nichts auf dem Kasten"-habender A8er (Anspielung auf anderen Beitrag von anderem Schreiber)  ;D

CivilServant

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Vielleicht hilft das weiter:

Zitat
(6) Für Beamtinnen und Beamte der Besoldungsgruppe
A 11, die gemäß Absatz 4 den Stufen 1 oder 2 zugeordnet wurden, gilt für diese beiden Stufen abweichend von
§ 31 Absatz 2 Satz 1 LBesGBW eine Stufenlaufzeit von nur zwei Jahren.

So ein Blick ins Gesetz wäre schon manchmal hilfreich... aber was weiß ich schon als "nichts auf dem Kasten"-habender A8er (Anspielung auf anderen Beitrag von anderem Schreiber)  ;D

Danke für den Hinweis - das nichts auf den Kasten haben kann ich nicht bestätigen! 😛👍

Dann bleibt mein Erfahrungsstufenaufstieg für Februar 2023 wohl bestehen und ich rutsche jetzt von A11 Stufe 3 (alt) in A11 Stufe 1 (neu) wie vorgesehen. Somit wäre ich dann nach "nur" 4 Jahren in A11 Stufe 2, womit Neueinsteiger immer noch 1 Jahr schneller wären. Meiner Ansicht nach müsste ich jetzt in A11 Stufe 2 (neu) landen und im Februar 2023 in A11 Stufe 3. Zumindest wäre dann das mit der Erfahrungzeit korrekt. Das kann ja aber auch nicht sein, sonst bekäme ich ja noch mehr Geld am Ende raus. Lassen wir uns überraschen.

Drehleiterkutscher

  • Gast
Wenn ich es richtig verstehe bist du 2 Jahre bis Dez. 2024 in Stufe 1 und dann 2 Jahre in Stufe 2 bis Dez. 2026. Ein Neueinsteiger braucht dafür 6 Jahre. So bleibt ein gewisser Abstand gewahrt.

Zur Besitzstandswahrung: es gleicht sich aus, aber eben erst wenn du 2026 in Stufe 3 kommst... dies entspricht ja Stufe 5 im alten System.

Diese hättest du im Februar 2026 (System alt) erreicht - insgesamt bist du wohl um ein paar Monate schlechter gestellt.

Versuch

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Dachte es wird niemand schlechter gestellt?

Finanzer

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Dachte es wird niemand schlechter gestellt?

Das funktioniert bei solchen Umstellungen nie.

CivilServant

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Wenn ich es richtig verstehe bist du 2 Jahre bis Dez. 2024 in Stufe 1 und dann 2 Jahre in Stufe 2 bis Dez. 2026. Ein Neueinsteiger braucht dafür 6 Jahre. So bleibt ein gewisser Abstand gewahrt.

Zur Besitzstandswahrung: es gleicht sich aus, aber eben erst wenn du 2026 in Stufe 3 kommst... dies entspricht ja Stufe 5 im alten System.

Diese hättest du im Februar 2026 (System alt) erreicht - insgesamt bist du wohl um ein paar Monate schlechter gestellt.

Ich hoffe damit behältst du nicht Recht. Wenn das tatsächlich so stumpf berechnet wird - das wäre übel. Somit wäre ich dennoch erst nach 7 Jahren und 10 Monaten in Stufe 3 wofür ein Neueinsteiger nur 6 Jahre braucht. Ich kann mir unmöglich vorstellen, dass 1 Jahr und 10 Monate einfach unter den Tisch fallen werden. Nach dem alten System wäre ich schon Februar 2025 in Stufe 5, nicht erst Februar 2026.

Drehleiterkutscher

  • Gast
Dachte es wird niemand schlechter gestellt?

System alt wäre korrekt Feb. 25 für Stufe 5...

Es gibt ja immer noch den Passus in Absatz 4 (der hier ja grundsätzlich gilt), dass die bisher erbrachte Zeit angerechnet wird. Wenn das zum Tragen kommt, dann ändert sich nichts.

Drehleiterkutscher

  • Gast

Ich hoffe damit behältst du nicht Recht. Wenn das tatsächlich so stumpf berechnet wird - das wäre übel. Somit wäre ich dennoch erst nach 7 Jahren und 10 Monaten in Stufe 3 wofür ein Neueinsteiger nur 6 Jahre braucht. Ich kann mir unmöglich vorstellen, dass 1 Jahr und 10 Monate einfach unter den Tisch fallen werden.

Hm, was ist für dich ein Neueinsteiger?

Für mich jemand, der am 1.12.2022 beginnt - und der kommt Dez. 2025 in Stufe 2 und Dez. 2028 in Stufe 3 - also 2 Jahre nach dir.

CivilServant

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Ich hoffe damit behältst du nicht Recht. Wenn das tatsächlich so stumpf berechnet wird - das wäre übel. Somit wäre ich dennoch erst nach 7 Jahren und 10 Monaten in Stufe 3 wofür ein Neueinsteiger nur 6 Jahre braucht. Ich kann mir unmöglich vorstellen, dass 1 Jahr und 10 Monate einfach unter den Tisch fallen werden.

Hm, was ist für dich ein Neueinsteiger?

Für mich jemand, der am 1.12.2022 beginnt - und der kommt Dez. 2025 in Stufe 2 und Dez. 2028 in Stufe 3 - also 2 Jahre nach dir.

Genau, angenommen wenn zum 01.12.22 jemand in A11 Stufe 1 einsteigt. Der ist im Dezember 2028 Stufe 3. Ich wäre nach deiner Rechnung bereits im Dezember 2026 in Stufe 3, aber zwischen Dez 2028 und Dez 2026 liegen genau 2 Jahre - meine bereits erbrachten 3 Jahre und 10 Monate passen da nicht rein.

IGL

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Die meines Erachtens einzige Möglichkeit, die Zuordnung zur Erfahrungsstufe korrekt durchzuführen, ist es, nicht die Rechnung "alte Erfahrungsstufe-2=neue Erfahrungsstufe" anzusetzen, sondern bei sich bereits im Dienst befindlichen Beamten die bisher anrechenbare Zeit für die jetzige Erfahrungsstufe auf die neue Zuordnung anzuwenden.
Nach meinem Verständnis wird auch so vorgegangen (werden).

Drehleiterkutscher

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Genau, angenommen wenn zum 01.12.22 jemand in A11 Stufe 1 einsteigt. Der ist im Dezember 2028 Stufe 3. Ich wäre nach deiner Rechnung bereits im Dezember 2026 in Stufe 3, aber zwischen Dez 2028 und Dez 2026 liegen genau 2 Jahre - meine bereits erbrachten 3 Jahre und 10 Monate passen da nicht rein.

Ja die 22 Monate fehlen in dieser pauschalen Überleitung. Aber wie schon geschrieben, in Absatz 4) steht, dass die bisher erbrachte Erfahrungszeit angerechnet werden soll. Wenn das nicht automatisiert erfolgt, dann muss da eben jeder seinen Personaler drauf ansetzen - so meine Meinung jedenfalls.

CivilServant

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Genau, angenommen wenn zum 01.12.22 jemand in A11 Stufe 1 einsteigt. Der ist im Dezember 2028 Stufe 3. Ich wäre nach deiner Rechnung bereits im Dezember 2026 in Stufe 3, aber zwischen Dez 2028 und Dez 2026 liegen genau 2 Jahre - meine bereits erbrachten 3 Jahre und 10 Monate passen da nicht rein.

Ja die 22 Monate fehlen in dieser pauschalen Überleitung. Aber wie schon geschrieben, in Absatz 4) steht, dass die bisher erbrachte Erfahrungszeit angerechnet werden soll. Wenn das nicht automatisiert erfolgt, dann muss da eben jeder seinen Personaler drauf ansetzen - so meine Meinung jedenfalls.

Also am Ende doch eine Gehaltserhöhung - wäre nett 🤣 Aber mal abwarten, bin echt mal gespannt was auf der Bezügemitteilung steht.