Autor Thema: Übertragung weiterer Aufgaben abweichend v. Stellenbeschreibung  (Read 3732 times)

WasDennNun

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Und wenn es keine Überstunden werden, dann könnte er diese Arbeitsstunden nicht anordnen.

Bräuchte er ja nicht, weil sie ja dann normal geschuldete Arbeitszeiten sind, über deren Lage er (sofern eine DV nicht was anderes regelt) im Rahmen seines Direktionsrechtes bestimmen kann.
 



JesuisSVA

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Na klar konnte er sie anordnen. Entweder war das ohnehin durch sein Direktionsrecht gedeckt oder er war tariflich ohnehin ermächtigt, Stichwort Ausgleichszeitraum.