Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Abordnung oder Hospitation als Angestellter
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Arbeiter:
Guten Morgen,
gibt es für Angestellte die Möglichkeit, bei einer anderen Behörde im selben Land (Niedersachsen), zu Hospitieren bzw. eine Abordnung auf Zeit zu erwirken und könnte man sich im Anschluss sogar "versetzen" lassen? Oder geht der evtl. anschließende Arbeitgeberwechsel nur mit Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber?
Danke! Viele Grüße.
Isie:
Eine Versetzung ist nur möglich, wenn es sich um eine Behörde desselben Arbeitgebers handelt. Ansonsten ist eine Kündigung oder ein Auflösungsvertrag erforderlich. Im Vorfeld einer Versetzung oder Neueinstellung bei einem anderen Arbeitgeber gibt es die Möglichkeit einer Abordnung. Eine Hospitation gibt es im tariflichen Sinne nicht.
WasDennNun:
--- Zitat von: Arbeiter am 23.11.2022 09:11 ---Guten Morgen,
gibt es für Angestellte die Möglichkeit, bei einer anderen Behörde im selben Land (Niedersachsen), zu Hospitieren bzw. eine Abordnung auf Zeit zu erwirken und könnte man sich im Anschluss sogar "versetzen" lassen? Oder geht der evtl. anschließende Arbeitgeberwechsel nur mit Kündigung beim bisherigen Arbeitgeber?
Danke! Viele Grüße.
--- End quote ---
Zunächst solltest du klären, ob es ein AG Wechsel ist, oder ob du einfach nur bei deinem AG: Land Niedersachsen von einer Dienststelle zur anderen wechselst.
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