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Regenerationstag
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Marianne:
An dem Tag als ich den Regenerationstag nehmen wollte war ich Arbeitsunfähig (AU liegt AG vor), habe ich einen Anspruch diesen Tag nachzuholen?
Nerostar:
--- Zitat von: Marianne am 23.11.2022 09:36 ---An dem Tag als ich den Regenerationstag nehmen wollte war ich Arbeitsunfähig (AU liegt AG vor), habe ich einen Anspruch diesen Tag nachzuholen?
--- End quote ---
Nein. Auf Grund deiner AU ist dieser Regenerationstag verfallen. Es besteht somit kein Anspruch mehr.
Marianne:
Danke für die schnelle Rückantwort....wo finde ich entsprechende Regelungen?
Flying:
Können die/der beantragte und gewährte Regenerationstag(e) aus anderen Gründen nicht genommen werden (insbesondere Krankheit) empfiehlt sich auf betrieblicher/dienstlicher Ebene eine Vereinbarung zu treffen. Grundsätzlich gilt, dass der Regenerationstag ein Ausgleichstag (Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung des Entgelts) und keinen Urlaubstag darstellt.
https://mehr-braucht-mehr.verdi.de/++co++7f929b34-e185-11ec-b870-001a4a16012a
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