Autor Thema: Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?  (Read 2842 times)

acg146

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Hallo zusammen,

ich bin aktuell unbefristeter Tarifangestellter des Landes Berlin in einem Bezirk in Entgeltgruppe E10/2 und habe eine telefonische Zusage für eine ebenfalls unbefristete Stelle in einem anderen Bezirk für die Entgeltgruppe E11 erhalten.
Wie ein Wechsel innerhalb Berlins abläuft, weiß ich durch die Suchfunktion dieses Forums.
Was ich mich jedoch frage ist, ob es für die neue Tätigkeit eine Art Probe- bzw. Bewährungszeit gibt? Und kann man innerhalb eines speziellen Zeitraumes auf eigenen Wunsch zurück auf seine alte Stelle versetzt werden, wenn es mir in der neuen Position nicht gefällt?
Hintergrund ist, dass ich meine aktuelle Stelle sehr schätze und maximal wegen des Reiz des Neuen und der höheren Entgeltgruppe wechseln würde, ich jedoch die Sorge habe, dass ich meiner bisherigen Stelle schnell hinterhertrauen könnte...

Vielen Dank!

WasDennNun

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Es ist also ein und derselbe Arbeitgeber, korrekt?
Dann kann man das machen, wenn die Vertragsparteien (AG/AN) sich einige sind. Anspruch hat man aber nicht darauf, sollte man also vorher klären und sich zu sichern lassen.

acg146

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@wasdennnun

Bezüglich der Rückversetzung oder Probezeit? Hat man denn bei einem Berlin-internen Wechsel bei höherer Entgeltgruppe eine Probezeit? Und was passiert bei Nichtbestehen? Wechsel zurück in die alte Stelle?

WasDennNun

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Eine AG kann dir als "Probezeit" die neuen Aufgaben zur Erprobung vorübergehend übertragen.

Aber eine "Probezeit" gibt es weder arbeitsrechtlich noch tarifrechtlich in deinem Fall nicht.

JC83

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Was ich mich jedoch frage ist, ob es für die neue Tätigkeit eine Art Probe- bzw. Bewährungszeit gibt? Und kann man innerhalb eines speziellen Zeitraumes auf eigenen Wunsch zurück auf seine alte Stelle versetzt werden, wenn es mir in der neuen Position nicht gefällt?

Den Zahn kann ich dir ziehen - Nein, so wird das nicht gehandhabt. Und das ist mMn auch gut so.

Wie soll das denn auch in der Praxis laufen? Die einzelnen Bezirke und auch Hauptverwaltungen mögen zwar derselbe AG sein, sind jedoch hinsichtlich (Stellenbesetzungs-)Verfahren und Mittelbewirtschaftungen wie eigenständige AG anzusehen.

Sollen die alte und neue Dienststelle jetzt ihre Stellenmittel und eigentlich anstehenden Nachbesetzungsverfahren vor- bzw. nachhalten, bis du dich entschieden hast, ob die neue Stelle etwas für dich ist?
Stell dir mal vor, das würden alle Bewerber, die sich intern hochbewerben, so handhaben...

acg146

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@JC83 heißt also im Umkehrschluss auch, dass es keine Probezeit gibt und man im Falle einer Schlechterfüllung der aufgegebenen Leistungen nicht zurückversetzt oder (einfacher) gekündigt werden kann? 

JesuisSVA

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Was hätte eine Probezeit bei einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L mit der Kündigung zu tun?

WasDennNun

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@JC83 heißt also im Umkehrschluss auch, dass es keine Probezeit gibt und man im Falle einer Schlechterfüllung der aufgegebenen Leistungen nicht zurückversetzt oder (einfacher) gekündigt werden kann?
Dein AG kann dich hin und her versetzen wo und wie wer will, solange die EG nicht davon berührt wird.
Kann er jetzt schon und kann er später auch.
Und einfacher gekündigt werden kann dir nicht.

acg146

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@wasdennnun

Danke.
Heißt also: Beim Wechsel von Bezirk A zu Bezirk B von E10 auf E11 (beide unbefristet) gibt es keine Probezeit oder Sonderkündigungsrecht und im Falle einer möglichen Versetzung nach dem Wechsel muss die Entgeltguppe 11 beibehalten werden?

WasDennNun

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Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.

JC83

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Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.

Auch wenn es derselbe AG (Land Berlin) ist, ist der Wechsel von einem Bezirk in den anderen, in den meisten organisatorischen Belangen wie ein Arbeitgeberwechsel ansehen, da die Bezirke hier vollkommen autark agieren.

WasDennNun

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Ja, wenn der AG derselbe bleibt ist das so.
Wenn der AG aber nicht deppert ist, dann würde er Dir die neuen Tätigkeiten zunächst nur vorübergehend übertragen.

Auch wenn es derselbe AG (Land Berlin) ist, ist der Wechsel von einem Bezirk in den anderen, in den meisten organisatorischen Belangen wie ein Arbeitgeberwechsel ansehen, da die Bezirke hier vollkommen autark agieren.
Ein Grund mehr jemanden den man nicht einschätzen kann nur eine vorübergehende Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten zu geben.
Da man tariflich und arbeitsrechtlich eben keine Probezeit vereinbaren.

ResPublica

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Hallo Forum, bei mir stellt sich die Sachlage etwas anders dar, habe jetzt aber keinen neuen Thread eröffnet. Hoffe, dass das ok ist. Ich bin aktuell in Bezirksamt A befristet beschäftigt (Probezeit liegt lange hinter mir) und wechsle in Bezirksamt B in eine unbefristete Stelle in die gleiche Gehaltsgruppe (Stufenmitnahme ist vermutlich eigenes Thema).

a) Darf mir nun der gleiche Arbeitgeber (Land Berlin) nochmals die 6 Monate Probezeit auferlegen oder nicht?

b) Nach meinem Verständnis handelt es sich um eine Neueinstellung, da ich von einem befristeten in einen unbefristeten Arbeitsvertrag wechsele.

c) Wenn ich meinen aktuellen Arbeitsvertrag richtig verstanden habe, wäre jederzeit ein (vorübergehender) Einsatz im Land Berlin möglich gewesen.

Vielen Dank!

SVAbackagain

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Da die Probezeit in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis nach TV-L keine Wirkung hat, kann dahingestellt bleiben, ob der Arbeitgeber derzeit dürfte. Sofern keine zeitliche Unterbrechung vorliegt, laufen Stufe und Stufenlaufzeit einfach weiter. Nichts in der Schilderung ließe vermuten, es handele sich um eine Einstellung. Wo sonst als in Berlin solltest Du denn eingesetzt werden?

ResPublica

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@SVAbackagain

DANKE für die schnelle Antwort!

Du meinst nach TV-L besteht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz ab Tag 1 und nicht erst nach 6 Monaten?

Du wertest den geschilderten Vorgang also als Versetzung und nicht als Neu-Einstellung?

Bzgl. des möglichen Einsatzes im Land Berlin unabhängig von der Bezirksamts-Zugehörigkeit muss ich erst nochmal im Vertrag nachlesen.