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Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?

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acg146:
Hallo zusammen,

ich bin aktuell unbefristeter Tarifangestellter des Landes Berlin in einem Bezirk in Entgeltgruppe E10/2 und habe eine telefonische Zusage für eine ebenfalls unbefristete Stelle in einem anderen Bezirk für die Entgeltgruppe E11 erhalten.
Wie ein Wechsel innerhalb Berlins abläuft, weiß ich durch die Suchfunktion dieses Forums.
Was ich mich jedoch frage ist, ob es für die neue Tätigkeit eine Art Probe- bzw. Bewährungszeit gibt? Und kann man innerhalb eines speziellen Zeitraumes auf eigenen Wunsch zurück auf seine alte Stelle versetzt werden, wenn es mir in der neuen Position nicht gefällt?
Hintergrund ist, dass ich meine aktuelle Stelle sehr schätze und maximal wegen des Reiz des Neuen und der höheren Entgeltgruppe wechseln würde, ich jedoch die Sorge habe, dass ich meiner bisherigen Stelle schnell hinterhertrauen könnte...

Vielen Dank!

WasDennNun:
Es ist also ein und derselbe Arbeitgeber, korrekt?
Dann kann man das machen, wenn die Vertragsparteien (AG/AN) sich einige sind. Anspruch hat man aber nicht darauf, sollte man also vorher klären und sich zu sichern lassen.

acg146:
@wasdennnun

Bezüglich der Rückversetzung oder Probezeit? Hat man denn bei einem Berlin-internen Wechsel bei höherer Entgeltgruppe eine Probezeit? Und was passiert bei Nichtbestehen? Wechsel zurück in die alte Stelle?

WasDennNun:
Eine AG kann dir als "Probezeit" die neuen Aufgaben zur Erprobung vorübergehend übertragen.

Aber eine "Probezeit" gibt es weder arbeitsrechtlich noch tarifrechtlich in deinem Fall nicht.

JC83:

--- Zitat von: acg146 am 23.11.2022 13:42 ---
Was ich mich jedoch frage ist, ob es für die neue Tätigkeit eine Art Probe- bzw. Bewährungszeit gibt? Und kann man innerhalb eines speziellen Zeitraumes auf eigenen Wunsch zurück auf seine alte Stelle versetzt werden, wenn es mir in der neuen Position nicht gefällt?

--- End quote ---

Den Zahn kann ich dir ziehen - Nein, so wird das nicht gehandhabt. Und das ist mMn auch gut so.

Wie soll das denn auch in der Praxis laufen? Die einzelnen Bezirke und auch Hauptverwaltungen mögen zwar derselbe AG sein, sind jedoch hinsichtlich (Stellenbesetzungs-)Verfahren und Mittelbewirtschaftungen wie eigenständige AG anzusehen.

Sollen die alte und neue Dienststelle jetzt ihre Stellenmittel und eigentlich anstehenden Nachbesetzungsverfahren vor- bzw. nachhalten, bis du dich entschieden hast, ob die neue Stelle etwas für dich ist?
Stell dir mal vor, das würden alle Bewerber, die sich intern hochbewerben, so handhaben...

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