Autor Thema: Versetzung innerhalb Berlin - Probezeit bzw. Rückversetzung auf eigenen Wunsch?  (Read 3005 times)

WasDennNun

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@SVAbackagain

DANKE für die schnelle Antwort!

Du meinst nach TV-L besteht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz ab Tag 1 und nicht erst nach 6 Monaten?

Du wertest den geschilderten Vorgang also als Versetzung und nicht als Neu-Einstellung?

Bzgl. des möglichen Einsatzes im Land Berlin unabhängig von der Bezirksamts-Zugehörigkeit muss ich erst nochmal im Vertrag nachlesen.
Guckst du KSchG

SVAbackagain

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@SVAbackagain

DANKE für die schnelle Antwort!

Du meinst nach TV-L besteht in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis Kündigungsschutz ab Tag 1 und nicht erst nach 6 Monaten?

Du wertest den geschilderten Vorgang also als Versetzung und nicht als Neu-Einstellung?

Bzgl. des möglichen Einsatzes im Land Berlin unabhängig von der Bezirksamts-Zugehörigkeit muss ich erst nochmal im Vertrag nachlesen.

Ich werte das ganze als Vertragsänderung. Dabei ist es völlig egal, ob der Arbeitsvertrag sich durch Abschluss eines neuen Arbeitsvertrages, Abschluss eines Änderungsvertrages oder durch konkludentes Handeln erfolgt. Der Arbeitgeber könnte die organisatorische Eingliederung auch im Wege einer Versetzung regeln, wenn er einseitig handeln wollte. Die restlichen Änderungen werden jedoch nicht durch eine Versetzung bewirkt. Zum Kündigungsschutz habe ich mich nicht eingelassen. Es ging um die Probezeit. Das sind zwei völlig unterschiedliche Dinge.