Autor Thema: Regenerationstage und Zulage in WFBM  (Read 3504 times)

Soziale

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Regenerationstage und Zulage in WFBM
« am: 23.11.2022 17:33 »
Hallo zusammen

Uns wurde vom unserem Chef gesagt  dass wir vielleicht doch keinen Anspruch auf die Zulage sowie die Regenerationstage haben da der LVR wohl prüft. Wir haben in unseren Verträgen allesamt stehen, dass wir unsere Vergütung angelehnt an den TVÖD erhalten. Bisher haben wir immer die entsprechenden Erhöhungen wenn es Änderungen im sue gab, sowie auch die des tvöd ohne Problemeerhalten.. Warum gibt es auf hier auf einmal Probleme?
« Last Edit: 23.11.2022 17:42 von Soziale »

Soziale

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #1 am: 23.11.2022 19:29 »
In unseren Verträgen steht

Ihre Anstellung erfolgt in Anlehnung an den TVÖD vom 13.9.2005. Ihr Gehalt richtet sich nach E8 Stufe 4. Das war 2009.
Dann gab es ja die überleitung zum sue...

Soziale

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #2 am: 24.11.2022 07:08 »
Ich habe auch mal auf meine Abrechnung geguckt..  hier steht
Tvöd VKA West Sozial und Erziehungsdienst
Gruppe/Stufe  9 / 6

Kann mir jemand helfen?
Wir sind alle sehr sehr irritiert und auch ein Stück weit niedergeschlagen.

JesuisSVA

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #3 am: 24.11.2022 07:16 »
Die genannte Klausel beinhaltet keine Dynamisierung. Der TVÖD vom 13.9.2005 beinhaltet keine Regenerationstage. Auch die Übernahme zwischenzeitlicher Entgelterhöhungen war vor diesem Hintergrund ein reines Entgegenkommen des Arbeitgebers.

Soziale

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #4 am: 24.11.2022 08:05 »
Aber wie sind doch 2010 oder 2011 in den sue überleiten worden?!!

JesuisSVA

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #5 am: 24.11.2022 08:07 »
Da es keine dynamische Verweisung gibt, werdet ihr möglicherweise und das möglicherweise konkludent mit dem Arbeitgeber so vereinbart haben, es so zu machen.

Soziale

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #6 am: 24.11.2022 08:21 »
Das verstehe ich nicht

Unser AG war Ende 2009 (Hab es mal nachgeschaut) verpflichtet alle Mitarbeiter im handwerklichen Erziehungsdienst in den tvöd sue überzuleiten. Bisher wurden auch alle Erhöhungen oder Veränderungen durch die kostenträger refinanziert. Das wäre doch so alles nicht passiert wenn ma das nicht müsste 🤷‍♀️🤔

JesuisSVA

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #7 am: 24.11.2022 08:27 »
Waarum sollte es dazu verpflichtet gewesen sein? Nichts, wa Du bislang ausführtest, würde darauf hindeuten, ganz im Gegenteil.

Soziale

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #8 am: 24.11.2022 09:00 »
Das heißt der LVR hat die letzten 13 Jahr für mich mehr geld bezahlt als er müsste? Und er refinanziert  ein ganzes Unternehmen,  weil der Chef das freiwillig machen wollte?

Das wundert mich nun wieder

JesuisSVA

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #9 am: 24.11.2022 09:05 »
Die Entscheidungswege und -motivationen Deines Arbeitgebers können hier nicht beurteilt werden.

Soziale

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #10 am: 24.11.2022 09:13 »
Hmm... aber das der lvr das alles refinanziert wirkt  doch erstmal so, dass es schon alles so sein muss?!

Also reicht eigentlich nicht aus, das unsere Arbeitsverträge in Anlehnung an den tvöd sue sind um dke Zulage bzw die Regenerationstage zu erhalten,  korrekt?

JesuisSVA

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #11 am: 24.11.2022 09:16 »
Ich sehe nicht, dass sich derlei aus dem Handeln des LVR ableiten ließe.

Die von Dir genannte Bezugnahmeklausel ist zwar umfassend, aber nicht dynamisch. 2005 gab es keine Regenerationstage.

Soziale

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #12 am: 24.11.2022 09:21 »
Ich verstehe echt nichts mehr.

JesuisSVA

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #13 am: 24.11.2022 09:26 »
Du hast einen Arbeitsvertrag geschlossen, der die Anwendung des TVÖD vom 13.9.2005 vereinbarte. Du hast nicht vereinbart, dass ergänzende Tarifverträge wie der TVÜ-VKA Anwenung finden sollen. Du hast nicht vereinbart, dass der TVÖD in der jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll. Mithin findet beides auch nicht statt, sondern es findet der TVÖD vom 13.9.2005 statisch Anwendung ohne irgendwelche Änderungen oder sonstige Ergänzungen. So einfach ist das.

WasDennNun

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Antw:Regenerationstage und Zulage in WFBM
« Antwort #14 am: 24.11.2022 09:33 »
Ich verstehe echt nichts mehr.
Gehe zu deinem AG fordere ihn auf, dass er deinen AV dahingehend ändern soll, dass der TVÖD in der jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll.
Wenn er diese Änderung nicht machen will (obwohl er freiwillig dies bisher gemacht hat), dann such dir einen AG, der das macht.