Du hast einen Arbeitsvertrag geschlossen, der die Anwendung des TVÖD vom 13.9.2005 vereinbarte. Du hast nicht vereinbart, dass ergänzende Tarifverträge wie der TVÜ-VKA Anwenung finden sollen. Du hast nicht vereinbart, dass der TVÖD in der jeweils gültigen Fassung auf das Arbeitsverhältnis Anwendung finden soll. Mithin findet beides auch nicht statt, sondern es findet der TVÖD vom 13.9.2005 statisch Anwendung ohne irgendwelche Änderungen oder sonstige Ergänzungen. So einfach ist das.