Es ist aber völlig egal, wie Du das siehst. Es bleibt völlig unklar, was Du mit "Sue gilt ja für den sozial und Erziehungsdienst seit dem 1.11.009" ausdrücken möchtest. Eine Überleitung ist weder Bestandteil der zitierten vertraglichen Regelungen noch des in Bezug genommenen Tarifvertrags (die Überleitung ist nämlich im TVÜ-VKA geregelt und nicht im TVÖD). EIne dynamische Verweisung kann man, wie ausgeführt, vermuten, klar ist sie nicht und vor allem hat sie nichts mit der deklaratorischen (und sachlich falschen) Feststellung zu tun, die Regelungen des "Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Bereich der Gemeinden" seien ab dem 01.11.2009 in Kraft getreten. Und schlussendlich stellt sich die Frage, warum Du meinst, aus dem Arbeitsvertrag eines anderen Arbeitnehmers irgendwelche Rechte ableiten zu können.