Nichtberücksichtigung Bewerbung nach Kündigung in der Probezeit

Begonnen von turbo77, 22.11.2022 12:21

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turbo77

Hallo Forum,

ein Bekannter ist in der Probezeit gekündigt worden, TVÖD. Die Stadt hat viele weitere Stellen offen, allerdings wurde ihm kommuniziert dass eine erneute Bewerbung nicht berücksichtigt werden wird.

Gibt es einen Paragraphen der das rechtfertigt ?

Danke !

VG

Organisator

Nein. Muss es aber auch nicht. Allenfalls eine rechtliche Regelung, die das verbietet.

turbo77

Hallo Organisator,

danke für die schnelle Hilfe, Super.

Das heisst also, es steht auf rechtlicher Seite kein Paragraph der "Ausgrenzung" bzw. steht einer erneuten Bewerbung nichts im Wege, oder ?

VG!

Bastel

Was soll das ganze bringen? Anscheinend möchte man ihn nicht?

Organisator

Zitat von: turbo77 in 22.11.2022 12:33
Hallo Organisator,

danke für die schnelle Hilfe, Super.

Das heisst also, es steht auf rechtlicher Seite kein Paragraph der "Ausgrenzung" bzw. steht einer erneuten Bewerbung nichts im Wege, oder ?

VG!

Einer erneuten Bewerbung steht nichts im Wege. Sie führt nur nicht zum gewünschten Ziel, da der Bewerber offensichtlich nicht geeignet ist.

Flying

Zitat von: turbo77 in 22.11.2022 12:33
Hallo Organisator,

danke für die schnelle Hilfe, Super.

Das heisst also, es steht auf rechtlicher Seite kein Paragraph der "Ausgrenzung" bzw. steht einer erneuten Bewerbung nichts im Wege, oder ?

VG!

Eine Bewerbung steht nichts im Wege - aber wofür? Wenn man ihn doch nicht will?
Gibt ja auch keinen Zwang, dass er genommen werden muss.

turbo77

Es geht hier anscheinend um persönliche Aversionen im Team.

Ein anderes Team würde evtl. ganz anders urteilen, Bewerber ist wohl mit vorigem Arbeitszeugnis Note 1 ausgestattet.

Es kann doch nicht sein, dass ein einziger Vorgesetzter ( inkl. Personalrat der zustimmen muss ) vollkommen unabhängige Stellen blockieren kann, so gerechtfertigt oder fadenscheinig die Begründung der Kündigung in der Probezeit auch sein mögen ?

Vielen Dank an alle.

WasDennNun

Zitat von: turbo77 in 22.11.2022 14:52
Es geht hier anscheinend um persönliche Aversionen im Team.

Ein anderes Team würde evtl. ganz anders urteilen, Bewerber ist wohl mit vorigem Arbeitszeugnis Note 1 ausgestattet.

Es kann doch nicht sein, dass ein einziger Vorgesetzter ( inkl. Personalrat der zustimmen muss ) vollkommen unabhängige Stellen blockieren kann, so gerechtfertigt oder fadenscheinig die Begründung der Kündigung in der Probezeit auch sein mögen ?

Vielen Dank an alle.
Wenn ein einziger derjenige ist der für den AG diese Art von Entscheidungen trifft und der AG nicht eine Gremium für diese Aufgaben eingesetzt hat, dann kann das sehr wohl sein.
Und natürlich kann man sich permanent und wiederholt bei ein und demselben AG bewerben, das kann der AG nicht verbieten, denke ich mal.
Und der Vertreter des AGs, der einem partout nicht haben will, der darf sich ständig überlegen, wie er eine nicht Berücksichtigung begründen kann.

turbo77

Es geht hier um eine Großstadt mit vielen Jobs, die Entscheidung müsste vom Personalrat abgesegnet werden. Reichen hier nichtige gründe aus um jemanden so auszuschließen, es geht hier nicht um schwerwiegende Vergehen etc. Kann man in so einem Fall den Personalrat unabhängig kontaktieren und ist dieser verpflichtet Auskunft über den Grund der nicht weiteren Beachtung von zukünftigen Bewerbungen zu geben? VG!

clarion

Hallo,

Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein.  Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.

Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert.  Will man das?

WasDennNun

Zitat von: turbo77 in 22.11.2022 20:38
Es geht hier um eine Großstadt mit vielen Jobs, die Entscheidung müsste vom Personalrat abgesegnet werden. Reichen hier nichtige gründe aus um jemanden so auszuschließen, es geht hier nicht um schwerwiegende Vergehen etc. Kann man in so einem Fall den Personalrat unabhängig kontaktieren und ist dieser verpflichtet Auskunft über den Grund der nicht weiteren Beachtung von zukünftigen Bewerbungen zu geben? VG!
Nein der PR darf nichts nach außen tragen was sie in ihren Sitzungen erfahren.
Man kann "Konkurrentenklage" und Einsichtnahme oder so ein Kram beim AG beantragen/einklagen

Flying

Zitat von: clarion in 22.11.2022 20:58
Hallo,

Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein.  Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.

Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert.  Will man das?

Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.

Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.

WasDennNun

Zitat von: Flying in 23.11.2022 11:14
Zitat von: clarion in 22.11.2022 20:58
Hallo,

Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein.  Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.

Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert.  Will man das?

Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.

Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.
Und wenn er es gerichtlich durchgesetzt hat im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden, und es durchgesetzt hat, dass er der Beste war, dann wird er für nicht mal einen Monat eingestellt, da er dann umgehend "in der Probezeit" die Kündigung erhält.
Denn dafür bedarf es ja keinerlei anfechtbare Begründung, sondern nur der Schriftform.

Flying

Zitat von: WasDennNun in 23.11.2022 12:46
Zitat von: Flying in 23.11.2022 11:14
Zitat von: clarion in 22.11.2022 20:58
Hallo,

Der Bewerber hat im Rahmen des Auswahlverfahren ein Recht auf Akteneinsicht und kann eine Konkurrentenklage anstrengen, wenn er aus der Akteneinsicht zur Überzeugung kommt, ungerechtfertigterweise ausgebootet worden zu sein.  Der Personalrat kann und darf keine Auskunft geben,.

Aber das kostet viele Nerven, die Erfolgsquote vor Gericht ist fraglich und auch im Erfolg würde nur eine Entschädigung bei heraus springen. Selbst wenn man die Stadt zwingen könnte einzustellen, würde man vermutlich in der Probezeit auf Schritt und belauert.  Will man das?

Eben. Selbst wenn man den AG irgendwie zwingen kann, was bestimmt schwer ist (oben ja schon ausgeführt), wird dieser doch auf den ersten Fehler warten, um den ungewünschten MA wieder loszuwerden. Und kleine Fehler passieren nun mal.. Man sitzt also den ganzen Tag auf glühenden Kohlen.

Ich hätte da keine Lust zu - aber der Weg ist ja beschrieben. Bewerben, gucken was passiert, Akteneinsicht fordern, Anwalt kontaktieren.
Und wenn er es gerichtlich durchgesetzt hat im Bewerbungsverfahren berücksichtigt zu werden, und es durchgesetzt hat, dass er der Beste war, dann wird er für nicht mal einen Monat eingestellt, da er dann umgehend "in der Probezeit" die Kündigung erhält.
Denn dafür bedarf es ja keinerlei anfechtbare Begründung, sondern nur der Schriftform.

Guter Hinweis!

Kubus

Also, wenn dein Bekannter in der Probezeit gekündigt worden ist, dann hat das sehr wahrscheinlich seine Gründe.
Den würde ich auch nicht (mehr) woanders haben wollen....

Wir reden hier ja nicht von der fW, sondern von einer Stadtverwaltung (wo eh jedem alles scheiß egal ist), dh vermutlich hat der da Unfug getrieben.