Autor Thema: Wechsel: TVL zu BBesG?  (Read 7213 times)

Kido2911

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Wechsel: TVL zu BBesG?
« am: 24.11.2022 17:20 »
Moinsen!
Es wurde mir zugetragen zum Bund zu gehen.
Nun kommen hier viele Fragen zusammen: zum einen wäre eine Verbeamtung möglich (kein Eingangsamt mehr) oder eben TVöD.

Wenn eine Verbeamtung gemacht wird: auf was ist hier zu achten?
Amtsarzt, private KV habe ich schon auf dem Radar.

Wie ist die Besoldung zu sehen? Mir wurde gesagt, dass eine Verkürzung in Aussicht gestellt würde (wegen Berufserfahrung und der Dauer im öffentlichen Dienst) und auch kein Eingangsamt.
Was ist hier verhandelbar bzw, auf was sollte ich achten?

Und wenn eine Verkürzung der Verbeamtung in Aussicht gestellt wird: heisst das konkret, dass die Probezeit verkürzt wird und benötige ich so etwas Schriftlich? Wie hoch ist die Gefahr, dass man während des Probezeit gekündigt wird?

Danke schon einmal für die Antworten!

WasDennNun

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #1 am: 24.11.2022 17:49 »
Zunächst solltest du dir darüber klar werden, dass du als Beamter nicht mehr die gleichen Rechte wie ein Angestellter hast. Sowohl während der Arbeit als auch privat, da ist halt das besondere Dienst und Treue Verhältnis, welches man eingeht.

Kido2911

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #2 am: 24.11.2022 17:54 »
Dessen bin ich mir bewusst und erfahre das bereits im Berufsalltag.
Trotzdem interessieren mich die weiteren Schritte.

Bastel

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #3 am: 24.11.2022 18:33 »
Ich würde dir empfehlen hier ein wenig im Forum zu suchen. Da findest du eine Menge Infos.

Kimonbo

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #4 am: 24.11.2022 18:39 »
Ich kann dir auf jeden Fall eine Verbeamtung sehr empfehlen, am besten beim Bund. Deine Vorteile die allgemein bekannt sind, sind phänomenal. Beste Bezahlung für wenig tun. Krankenkasse bestens, ohne den GKV Pöbel. Der Rest sind inhaltliche Fragen da bin ich nicht für zuständig.
Viel Glück wünscht, ein A13gD-ler plus Ministerialzulage

Kido2911

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #5 am: 24.11.2022 20:40 »
Ich kann dir auf jeden Fall eine Verbeamtung sehr empfehlen, am besten beim Bund. Deine Vorteile die allgemein bekannt sind, sind phänomenal. Beste Bezahlung für wenig tun. Krankenkasse bestens, ohne den GKV Pöbel. Der Rest sind inhaltliche Fragen da bin ich nicht für zuständig.
Viel Glück wünscht, ein A13gD-ler plus Ministerialzulage

Das hört sich aber sehr zynisch an  8)

xap

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #6 am: 24.11.2022 21:19 »
Die Probezeit eines Beamten ist nicht mit der Probezeit eines Angestellten vergleichbar. Sie beträgt i. d. R. 3 Jahre, kann aber auf mindestens 1 Jahr verkürzt werden. Wenn die Erprobung nicht innerhalb eines Jahres erfolgt, wird sie eher verlängert, als das man entlassen wird. Der Beamte muss übrigens auch bei einem Amtsarzt (i. d. R. 2 mal) vorstellig werden. Der Arzt gibt eine Prognose ab und meldet dem Dienstherren, ob gesundheitliche Bedenken gegen eine Einstellung vorliegen. Die letzte Entscheidung dazu liegt aber beim Dienstherren, auch wenn es Bedenken seitens des Arztes gibt.

Einen Vergleich deiner aktuellen Bezahlung ggü. der Besoldung kannst du leicht selbst anstellen. Dazu gibt es hier entsprechende Rechner. Wichtig wäre evtl. noch, ob du im mD, gD oder hD verbeamtet werden sollst. Im mD lohnt es sich auch aufgrund der PKV eher nicht. Im gD wahrscheinlich auch nur wenn nicht im Einstiegsamt verbeamtet wird und die zu erwartende EG nicht größer 11 ist. Weiterhin ist die familiäre Situation bei Beamten relevant, hier gibt es Zuschläge, die es als TB nicht gibt.

Kido2911

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #7 am: 25.11.2022 08:02 »
Vielen Dank für die Rückmeldung.
Es handelt sich um eine Stelle im gD, die mit A10-A12 zur Verfügung plus Zuschlag. Ich selbst bin mit TVL 11 eingruppiert und EG 3; hatte auch einmal schon E13 EG 4. Und daher frage ich einfach, dass ich gerne zum einen eine Verkürzung hätte und ich nicht im Eingangsamt reinmöchte, sondern mindestens auf die A11 Stelle.

xap

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #8 am: 25.11.2022 08:43 »
Eine Verbeamtung im 2. Beförderungsamt ist möglich, hängt von der Praxis der Behörde und den Vorkenntnissen der Person ab, die sich verbeamten lassen möchte. Es handelt sich um eine Kann Bestimmung, ist also Verhandlungssache.

Kido2911

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #9 am: 25.11.2022 08:47 »
Hm, wahrscheinlich verstehe ich es gerade nicht so ganz - bitte um Entschuldigung.
Mir wurde A9 angeboten und ich soll ausrechnen mit welcher Stufe ich hinkomme.
Ist das Gang und Gebe? Oder kann ich sagen, dass ich nur mit A11 starte?

WasDennNun

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #10 am: 25.11.2022 09:16 »
Hm, wahrscheinlich verstehe ich es gerade nicht so ganz - bitte um Entschuldigung.
Mir wurde A9 angeboten und ich soll ausrechnen mit welcher Stufe ich hinkomme.
Ist das Gang und Gebe? Oder kann ich sagen, dass ich nur mit A11 starte?
Nein, du solltest du dir darüber klar werden, dass du als Beamter nicht mehr die gleichen Rechte und Möglichkeiten wie ein Angestellter hast.
Wie wo du landest Stufe und Besoldungsgruppe ist gesetzlich geregelt. A10 ist denkbar A11 eher Utopie.
Was du da sagst ist absolut viertrangig.

Da ist nichts Gang und Gebe, sondern Recht und Gesetz.

EiTee

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #11 am: 25.11.2022 09:17 »
In der Beamtenlaufbahn kann die Stufe nicht gewürfelt oder nach belieben gewählt werden.
Natürlich kommt es hier u.a. auf den Willen des künftigen Dienstherren an, welche Zeiten er anerkennt, entsprechend gibt es einen gewissen Spielraum bei der Stufe. Hier ist sich aber strikt an die Normen zu halten.

Wenn Dir A9 angeboten wurde, Du oben weiter schreibst "kein Eingangsamt" ergibt das keinen Sinn. A9 ist das Eingangsamt im gD.

Um eine Schätzung abgeben zu können, wäre hilfreich, wenn Du deine vorherige Erfahrung mal offenlegst, E11/3 und E13/4, müsste bitte konkreter ausgeschmückt werden.

Von der anzuerkennenden Zeit werden pauschal 18 Monate für die Laufbahnbefähigung abgezogen. Bleibt dann noch was über, so kann dies auf die Zeit als Beamter auf Probe angerechnet werden und dazu führen, dass Du unmittelbar als BaL ernannt wirst oder als BaP mit bswp. einer Probezeit von 12 Monaten.
Anschließend wird geschaut, ob Du nach der noch übrigen anerkannten Zeit in einem Beförderungsamt hättest landen können. Jeder TB der sich bei uns verbamten lässt und auch danach fragt, erhält bei 8 Jahren anerkannte Zeit die A11.

Kimonbo

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #12 am: 25.11.2022 09:18 »
Eine Verbeamtung auf Probe findet in so gut wie allen Fällen im Eingangsamt, bei dir gehobener Dienst eben A9 statt. Die Erfahrungszeiten vorher sind individuell zu bestimmten und zwar über die neue Dienststelle. Deshalb kann es sehr gut sein, dass du eine niedrigere Entwicklungsstufe bekommen könntest, als es jetzt im TV L ist. Musst du dir ausrechnen ob es sich finanziell für dich lohnt.
Einstellung mit zweitem Beförderungsamt halte ich für völlig illusorisch

Kido2911

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #13 am: 25.11.2022 09:30 »
Zum Teil verstanden - Danke.
Ich schaue nun im Besoldungsrechner auf A9g richtig?
Und gebe alles ein und dann soll ich bei der Stufe schauen, was adäquat ist um keine Gehaltseinbußen zu haben.
Das wäre in meinem Fall Stufe 7. Und da kann noch keine Zusage gemacht werden.

Wie schnell kommt man dann auf A10? Das wäre das zweite Beförderungsamt, richtig?

Und ja, mir wurde gesagt kein Eingangsamt, daher bin ich irritiert.


EiTee

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Antw:Wechsel: TVL zu BBesG?
« Antwort #14 am: 25.11.2022 10:59 »
Das wäre in meinem Fall Stufe 7

Da kämst Du nur mit 19 Jahren anerkannter Zeit hin zzgl. 18 Monate für die Laufbahnbefähigung. Wenn Du die nicht hast, kannst Du Stufe 7 direkt abhaken.

Wie schnell kommt man dann auf A10? Das wäre das zweite Beförderungsamt, richtig?
Zum Tempo der Beförderung kann keine pauschale Aussage getroffen werden. Es gibt Fälle, da geschieht dies jährlich, andere da dauert es 10 Jahre oder länger, manchmal wird auch gar nicht befördert.

A10 erste Beföderungsamt im gehobenen nichttechnischen Dienst.
A10 Einstiegsamt im gehobenen technischen Dienst.
[/quote]