Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Rückzahlung Weihnachtsgeld wegen rückwirkender Erwerbsminderungsrente
Koschte:
Meine Kollegin hat bis Januar 2022 gearbeitet. Seitdem ist sie krank und bekommt rückwirkend ab 10/2021 volle befristete Erwerbsminderungsrente. Bescheid kommt in den nächsten Tagen. Damit ruht das Beschäftigungsverhältnis und die Frage ist: ab wann?
Kann sie das Weihnachtsgeld von 2021 behalten? Kann Sie das von 2022 behalten?
Isie:
Die Jahressonderzahlung 2021 ändert sich nicht, da sie gearbeitet hat. Die Jahressonderzahlung 2022 reduziert sich um 1/12 für jeden Monat, in dem an keinem Tag Anspruch auf Entgeltzahlung oder Entgeltfortzahlung bestand. Vermutlich besteht also Anspruch auf 3/12 der Jahressonderzahlung (Entgelt bis Januar und danach 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis in den Monat März).
Koschte:
Aber sie hatte ja in jedem Monat Anspruch auf Krankengeldzuschuss. Ich dachte, das fällt vielleicht wegen des Ruhens komplett weg rückwirkend.
Isie:
Ja, der Anspruch auf Krankengeldzuschuss fällt weg und dadurch auch der Anspruch auf die Jahressonderzahlung für die betreffenden Monate außer in dem Monat, in dem die Entgeltfortzahlung endete.
Koschte:
Also wenn sie schon länger, zum Beispiel ab September 2021 krank gewesen wäre, dann müssen Sie auch das Weihnachtsgeld von 2021 zurückzahlen? Ohje :-\
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