Die Jahressonderzahlung 2021 ändert sich nicht, da sie gearbeitet hat. Die Jahressonderzahlung 2022 reduziert sich um 1/12 für jeden Monat, in dem an keinem Tag Anspruch auf Entgeltzahlung oder Entgeltfortzahlung bestand. Vermutlich besteht also Anspruch auf 3/12 der Jahressonderzahlung (Entgelt bis Januar und danach 6 Wochen Entgeltfortzahlung bis in den Monat März).