Autor Thema: JSZ bei Wechsel der Hochschule  (Read 789 times)

trulu

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JSZ bei Wechsel der Hochschule
« am: 25.11.2022 13:13 »
Guten Tag,


ich war in diesem Kalenderjahr bis einschließlich Ende Oktober an einer Hochschule (Hochschule A) in Niedersachsen angestellt (nach TV-L). Zum 15.11. habe ich eine Tätigkeit an einer anderen Hochschule (Hochschule B) in Niederachsen (ebenfalls TV-L) begonnen. Nun stellt sich mir die Frage, ob ich Anspruch auf eine JSZ hätte. Eine Lesart wäre, dass kein Anspruch vorhanden ist, da zwar mit Hochschule B zum 01.12. ein Vertrag besteht, aber ich letztlich an dieser Hochschule keinen ganzen Monat gearbeitet habe. Nach der anderen Lesart habe ich einen Anspruch, da bei beiden Vertragsverhältnissen ja letztlich das Land Niedersachsen der Arbeitgeber ist. Was ist korrekt?


JesuisSVA

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Antw:JSZ bei Wechsel der Hochschule
« Antwort #1 am: 25.11.2022 13:24 »
Welche Relevanz sollte es haben, irgenwo einen ganzen Monat gearbeitet zu haben? Selbst bei einem Arbeitsverhältnis, das am 30.11. begründet wird und im Verlauf des 01.12. endet besteht Anspruch auf 2/12 der Jahressonderzahlung.

Wenn in beiden Beschäftigungsverhältnissen im Sachverhalt der Arbeitgeber das Land Niedersachsen war/ist, besteht, sofern das aktuelle Arbeitsverhältnis auch am 01.12. noch besteht, Anspruch auf die volle Jahressonderzahlung.