Autor Thema: Auflösungsvertrag  (Read 2988 times)

anette811

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Auflösungsvertrag
« am: 26.11.2022 09:55 »
Hallo zusammen,
ich habe eine neue Vollzeitanstellung bei der Stadt, nun bin ich über 12 Jahre im öD tätig und habe eine lange Kündigungsfrist. Zwecks Auflösungsvertrag um mein Arbeitsverhältnis vorzeitig zu beenden ging ich zu meinem AG und bat um einen Auflösungsvertrag, hier wurde mir gesagt ich sollte eine Kündigung schreiben und um Auflösung bitten mit Datumsangabe. Habe mich informiert und eine Kündigung ist ja nicht nötig, wenn man um Auflösung bittet... .Hat jemand einen Tipp für mich wie ich darauf reagieren kann? Telef. wurde mir versichert das sie mir keine Steine in den Weg legen und haben meine Stelle intern erstmal diese Woche ausgeschrieben. Und mich nochmal um das Kündigungsschreiben gebeten. Bin etwas ratlos wie ich darauf reagieren soll. Mein neuer AG möchte erst ein konkretes Datum der Auflösung um mit mir den Arbeitsvertrag abzuschließen. Die gehen das Risiko auch nicht ein 7 Monate zu warten, da sie die Stelle schnellstmöglich besetzen möchten. Also keinerlei Sicherheit für mich wenn ich kündigen würde, muss ich ja auch nicht, möchte ja eine Auflösung im beidseitigem Einverständnis, das mir im Telefonat mit dem Bürgermeister ja zugesagt wurde.
Danke schonmal für eure Antworten!

JesuisSVA

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #1 am: 26.11.2022 09:59 »
Wenn der Arbeitgeber einen Auflösungsvertrag nur schließen möchte, wenn vorher eine Kündigung erfolgt ist, um mit dem Auflösungsvertrag das Arbeitsverhältnis früher zu beenden, so ist das sein gutes Recht. Er könnte es auch einfach lassen.

Opa

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #2 am: 26.11.2022 10:00 »
Dann schreibe einen Entwurf des Auflösungsvertrags zu deinem Wunschtermin, unterschreibe ihn und vermeide das Wort „Kündigung“. Damit hat der Arbeitgeber seine gewünschte Planungssicherheit in Form eines konkreten Datums und du ebenfalls. Ein Umdeutung in eine ordentliche Kündigung zum Ende der Kündigungsfrist ist damit ausgeschlossen.

JesuisSVA

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #3 am: 26.11.2022 10:03 »
Und wenn der Arbeitgeber weiterhin auf ein Kündigungsschreiben besteht, ändert sich dadurch überhaupt nichts.

anette811

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #4 am: 27.11.2022 12:11 »
Danke für eure Rückmeldungen!
Also für mich als AN besteht da keinerlei Sicherheit, wenn ich kündige inbegriffen mit der "Bitte" um einen Auflösungsvertrag, mit Angabe eines Datums, ob sie dann der "Bitte" nachkommen ist ja auch nicht gesagt bzw. wann...dann ist die neue Anstellung evtl. weg und dann stehe ich am 30.06. ohne Arbeit da und kriege kein Alg 1 weil ich ja gekündigt hab. Tolle Aussichten für mich als AN...

JesuisSVA

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #5 am: 27.11.2022 12:17 »
Und wenn der Arbeitgeber sich im umgekehrten Falle Deiner entledigen wollte und Dich um einen Auflösungsvertrag bäte, würdest Du direkt einschlagen? Wenn nicht, sind das ja tolle Aussichten für Arbeitgeber…

anette811

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #6 am: 27.11.2022 14:27 »
Ich gehe ja nicht bevor die Stelle besetzt ist. Das war ja das auf was wir uns geeinigt hatten, das innerhalb der nächsten 2,5 Monaten die Stelle sicher besetzt sein wird. Wenn meine Stelle ausgeschrieben ist und Bewerberschluss war, ist es ja absehbar ob es 2 oder 3 Monate oder sogar noch schneller geht. Bestehe ja nicht auf einen Auflösungsvertrag jetzt sofort. Erst wenn es  wie gesagt geregelt ist, welche Bewerber meine Position wann übernimmt. Nur nicht erst in 7 Monaten. Und der AG ist ja immernoch eine Kommune und steht auch sicher nicht vor dem Existenz-Aus wie ich als Alleinverdiener. Das kann man nicht vergleichen mit meinem Fall derzeit. Es geht ja auch um Menschlichkeit, durch die steigenden Preise überall und weil niemand weiß wo das hinführt und nach 13 Jahren guter Arbeit, sollte man meinen das auch einer Kommune als AG daran gelegen ist einer Bürgerin, die ich ja auch immer noch bin, keine Steine in den Weg zu legen, um sich finanziell im beiderseitigem Einvernehmen, woran mir ja auch sehr viel liegt, besser zu stellen.
Es geht einfach nur darum das ich nicht kündigen muss, wenn wir einen Auflösungsvertrag anstreben wie im Telefonat mit dem Bürgermeister besprochen. Warum die Personalleute mich da nochmals kontaktieren um um das Kündigungsschreiben mit "Bitte" eines Aulösungsvertrages zu bitten, verstehe ich nicht.

JesuisSVA

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #7 am: 27.11.2022 14:36 »
Auf dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ basiert unser Zivilrechtssystem. Wenn Du für eine Arbeitnehmerkündigung kürzere Fristen hättest haben wollen, hättest Du sie vereinbaren können. Hast Du nicht und deshalb bist Du nun auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Und jeder Tag vor sechs Monate zum Quartalsende ist ein Entgegenkommen, das er nicht zeigen müsste. Ebensowenig muss er auf Deine Vollkaskomentalität eingehen.

anette811

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #8 am: 27.11.2022 15:03 »
Auf dem Grundsatz „Pacta sunt servanda“ basiert unser Zivilrechtssystem. Wenn Du für eine Arbeitnehmerkündigung kürzere Fristen hättest haben wollen, hättest Du sie vereinbaren können. Hast Du nicht und deshalb bist Du nun auf ein Entgegenkommen des Arbeitgebers angewiesen. Und jeder Tag vor sechs Monate zum Quartalsende ist ein Entgegenkommen, das er nicht zeigen müsste. Ebensowenig muss er auf Deine Vollkaskomentalität eingehen.
Alles klar, Danke für deine "Hilfe"

WasDennNun

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #9 am: 27.11.2022 17:40 »
Danke für eure Rückmeldungen!
Also für mich als AN besteht da keinerlei Sicherheit, wenn ich kündige inbegriffen mit der "Bitte" um einen Auflösungsvertrag, mit Angabe eines Datums, ob sie dann der "Bitte" nachkommen ist ja auch nicht gesagt bzw. wann...dann ist die neue Anstellung evtl. weg und dann stehe ich am 30.06. ohne Arbeit da und kriege kein Alg 1 weil ich ja gekündigt hab. Tolle Aussichten für mich als AN...
Wenn der Bürgermeister dir einen Auflösungsvertrag anbietet und die Verwaltung das nur verbunden mit einem Kündigungsschreiben machen will, dann  schreiben denen doch erstmal einen Anfrage für einen Auflösungsvertrag zum x.x.xxxx
und wenn die dir schriftlich mitteilen, gibt es nicht! Erst kündigen , dann Auflösung, dann belästigst du damit den Bürgermeister.
Denn Ober sticht Unter und wenn BM als Vertreter des AGs da eine andere Haltung hat, als die PA als Vertreter des AGs, dann musst du deinen Schizophrenen AG halt gegen einander ausspielen.

xap

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #10 am: 27.11.2022 20:18 »
Was genau soll der alte AG noch mal machen wenn man nicht fristgerecht kündigt? In der Regel nichts außer einer Erwähnung im Arbeitszeugnis. Muss man selbst wissen, ob man das Risiko eingehen möchte.

WasDennNun

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #11 am: 28.11.2022 06:08 »
Was genau soll der alte AG noch mal machen wenn man nicht fristgerecht kündigt? In der Regel nichts außer einer Erwähnung im Arbeitszeugnis. Muss man selbst wissen, ob man das Risiko eingehen möchte.
Und was hat das mit dem Thema zu tun? Von einer nicht fristgerechten Kündigung ist doch nirgends die Rede.

Opa

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #12 am: 28.11.2022 08:45 »
Und jeder Tag vor sechs Monate zum Quartalsende ist ein Entgegenkommen, das er nicht zeigen müsste.
Sollte es aber nicht sein. Vielmehr sollte die Entscheidung auf einer sorgfältigen Abwägung aller materiellen und immateriellen Vor- und Nachteile fußen.

Gibt es eigentlich eine rechtliche Grundlage, die dem Arbeitgeber verbietet, für eine vorzeitige Vertragsbeendigung eine Abfindung zu verlangen? Nachdem sich die Marktverhältnisse unaufhaltbar umgekehrt haben, wäre es langsam an der Zeit, mal darüber nachzudenken.

WasDennNun

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Antw:Auflösungsvertrag
« Antwort #13 am: 28.11.2022 08:48 »
Und jeder Tag vor sechs Monate zum Quartalsende ist ein Entgegenkommen, das er nicht zeigen müsste.
Sollte es aber nicht sein. Vielmehr sollte die Entscheidung auf einer sorgfältigen Abwägung aller materiellen und immateriellen Vor- und Nachteile fußen.

Gibt es eigentlich eine rechtliche Grundlage, die dem Arbeitgeber verbietet, für eine vorzeitige Vertragsbeendigung eine Abfindung zu verlangen? Nachdem sich die Marktverhältnisse unaufhaltbar umgekehrt haben, wäre es langsam an der Zeit, mal darüber nachzudenken.
Du meinst: Auflösungsvertrag gegen Geld.