Autor Thema: [BW] PKV nach Anpassung Beihilfe  (Read 6853 times)

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #15 am: 28.11.2022 10:45 »
Ich verstehe es auch nicht so ganz. Ich denke, der Weg PKV--> GKV ist von Gesetz wegen ausgeschlossen, nicht wegen der pauschalgen Beihilfe. Aber der Weg PKV (Restkosten) --> PKV Vollkosten sollte offenstehen. Ich weiß nur nicht, in welchen Fällen sich das überhaupt lohnen würde (Beihilfe nur für Basisabsicherung, Wegfall von anderen Beihilfeleistungen und Wahlleistungen etc.).

newT

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 131
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #16 am: 28.11.2022 13:10 »
Da mich das Thema Krankenversicherung eigentlich nicht wirklich tangiert (zumindest bis 2039), bin ich etwas faul mich in das Thema "einzulesen"... wenn man das PDF zur pauschalen Beihilfe runterlädt, klingt es eigentlich so, als ob auch Beamte mit PKV dies beanspruchen können. Sprich man versichert sich 100% privat und bekommt monatlich dazu die Pauschale Beihilfe ausgezahlt. Oder lese ich das falsch?
Nein Sie haben sich nicht verlesen, so scheint es geplant. Ich zitiere hier mal aus dem geplanten §78a LBG. Aus dem Webauftritt des Landtages ist leider nicht ersichtlich, ob das Gesetz schon verabschiedet wurde
Zitat
(2) Die pauschale Beihilfe wird zu einer gesetzlichen oder einer privaten Krankheits-
kostenvollversicherung gewährt. Bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung
ist Voraussetzung, dass das Versicherungsunternehmen die Versicherung nach den
Voraussetzungen des § 257 Absatz 2a Satz 1 des Fünften Buches des Sozialgesetz-
buches betreibt.
Allerdings ist die Situation nicht so einfach, denn es gibt Einschränkungen für die Erstattung der PKV-Beiträge:
Zitat
(7) Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt bei in der privaten Krankheitskostenvoll-
versicherung versicherten Anspruchsberechtigten höchstens die Hälfte des Beitrags
einer im Basistarif nach § 152 Absatz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz versicherten
Person. Sofern die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags der anspruchsberechtigten
Person zur Krankheitskostenvollversicherung geringer als der Höchstbetrag der pau-
schalen Beihilfe nach Satz 1 ist, kann dieser bis zum Erreichen des Höchstbetrags
der pauschalen Beihilfe mit Beiträgen der privaten Krankheitskostenvollversicherung
der berücksichtigungsfähigen Angehörigen nach § 78 ohne Anwendung des Absat-
zes 1a aufgestockt werden
Sprich du bleibst wahrscheinlich auf mehr als 50% deiner PKV Kosten sitzen, aufgrund des höheren Leistungsumfangs.
Zudem sind die PKV-Beiträge der Kinder nur im Rahmen deines persönlichen Höchstbetrags berücksichtigbar.

Archivsekretärin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #17 am: 28.11.2022 13:27 »
"Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnun-
gen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden"


Ich finde, das hier ist ein wichtiger Punkt. Ich werde deshalb z.b. keine pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen. Sollte ich mal ernsthaft krank werden, kann das unter Umständen extrem teuer werden.

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #18 am: 28.11.2022 13:37 »
Das Gesetz soll erst Ende 2022 verabschiedet werden. Klar kann man dann keine Rechnungen mehr einreichen, das mache ich ja auch nicht wenn ich als Tarifbeschäftigter vollkostenversichert bin.
Wenn man schon gesetzlich versichert ist, besteht meines Erachtens kein erhöhtes Risiko im Vergleich zu der normalen GKV als Tarifbeschäftigter.
Wenn man privat versichert ist, trägt man mit Sicherheit mehr als 50% der PKV-Kosten, und die Kinder noch extra, d.h. das dürfte von den Kosten für die wenigstens attraktiv sein, je nach Kinderzahl und Einstiegsalter (vor allem jetzt, wo Beihilfe ggf. wieder 70% ist). Der Leistungsumfang ist jedoch trotzdem Vollversicherung, daher wüsste ich nicht, wo ein zusätzliches Kostenrisiko bei Erkrankung bestehen würde.

Fazit für mich: Bei Neuverbeamtung hätte ich GKV behalten, aber wechseln kann ich nicht, Vollkostenversicherung ist zu teuer und so bleibt alles beim alten.

Drehleiterkutscher

  • Gast
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #19 am: 28.11.2022 13:57 »
"Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnun-
gen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden"


Ich finde, das hier ist ein wichtiger Punkt. Ich werde deshalb z.b. keine pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen. Sollte ich mal ernsthaft krank werden, kann das unter Umständen extrem teuer werden.

Wieso sollte man da noch was einreichen? Da man voll PKV versichert wäre, ist die Kostenübernahme sicher höher. Zudem hätte man nur noch einen Ansprechpartner.

Problem ist eher, dass der Zuschuss pauschale Beihilfe irgendwo bei ca. 350 Euro gedeckelt ist - das deckt vermutlich nicht immer die vollen PKV Beiträge... und wie es im Ruhestand aussieht, ist mir auch noch nicht ganz klar.

Archivsekretärin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #20 am: 28.11.2022 14:37 »
Ihr bekommnt eben ja nur einen pauschalen Betrag (max. 3XX,XX€) pro Monat. Rechnungen bekommt ihr aber ja trotzdem. Wenn ihr jetzt also im Krankenhaus liegt, bekommt ihr dafür als PKVler eine Rechung nach Hause geschickt. Die Hälfte erstattet die PKV, die andere eben nicht mehr die Beihilfe, weil ihr pro Monat dafür einen Fixbetrag bekommt. Wie gesagt, bei einer schweren Erkrankung kann es dann sein, dass der den ihr monatlich als pauschale Beihilfe bekommt, nicht mal im Entferntesten abdeckt.
Ein GKVler bekommt ja gar keine Rechnungen.

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #21 am: 28.11.2022 15:08 »
Ihr bekommnt eben ja nur einen pauschalen Betrag (max. 3XX,XX€) pro Monat. Rechnungen bekommt ihr aber ja trotzdem. Wenn ihr jetzt also im Krankenhaus liegt, bekommt ihr dafür als PKVler eine Rechung nach Hause geschickt. Die Hälfte erstattet die PKV, die andere eben nicht mehr die Beihilfe, weil ihr pro Monat dafür einen Fixbetrag bekommt. Wie gesagt, bei einer schweren Erkrankung kann es dann sein, dass der den ihr monatlich als pauschale Beihilfe bekommt, nicht mal im Entferntesten abdeckt.
Ein GKVler bekommt ja gar keine Rechnungen.

Es geht hier um eine Vollkostenversicherung in der PKV. Die Beihilfe erstattet dir den halben Beitrag (eher etwas weniger) auf dein Konto. Du bezahlst den vollen Beitrag an die PKV. Du reichst die Rechnung bei der PKV ein. Die PKV übernimmt 100% und erstattet dir die Kosten.

Archivsekretärin

  • Full Member
  • ***
  • Beiträge: 100
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #22 am: 28.11.2022 15:16 »
Danke, jetzt hab ichs verstanden. Ich werd bei mir trotzdem alles belassen, wie es ist

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #23 am: 28.11.2022 16:16 »
Danke, jetzt hab ichs verstanden. Ich werd bei mir trotzdem alles belassen, wie es ist

Ja ich auch. Ich denke ich würde in die GKV wechseln, wenn ich könnte, aber das ist nicht vorgesehen, und bei meiner Verbeamtung war es noch zu teuer. Vollkosten PKV ist nicht realistisch, vor allem nicht mit meinem Einstiegsalter und den Kindern.

BSLehrerBW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #24 am: 29.11.2022 14:03 »
Hallo zusammen,

im Zuge der Neuregelung des 70 / 30 Satzes ab 1.1.23 habe ich eine Nachfrage.

Ich wurde 2013 in BW verbeamtet und bin - trotz dreier Kinder - mit 50 / 50 eingestuft worden. Einen Widerspruch gegen diese Regelung habe ich über den BLV vor einigen Jahren eingereicht. Ist ja super, dass das ab 1.1.23 nun angepasst ist.

Zu meiner Frage: Hat jemand eine Info darüber, ob die "zu viel" bezahlten Beiträge zurückerstattet werden? Bei mir müssten das monatlich ca. 200,- Euro sein, x 12 Monate x 8 Jahre.... da kommt ganz schön was zusammen.

Grüße und Danke 

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #25 am: 29.11.2022 14:12 »
Hallo zusammen,

im Zuge der Neuregelung des 70 / 30 Satzes ab 1.1.23 habe ich eine Nachfrage.

Ich wurde 2013 in BW verbeamtet und bin - trotz dreier Kinder - mit 50 / 50 eingestuft worden. Einen Widerspruch gegen diese Regelung habe ich über den BLV vor einigen Jahren eingereicht. Ist ja super, dass das ab 1.1.23 nun angepasst ist.

Zu meiner Frage: Hat jemand eine Info darüber, ob die "zu viel" bezahlten Beiträge zurückerstattet werden? Bei mir müssten das monatlich ca. 200,- Euro sein, x 12 Monate x 8 Jahre.... da kommt ganz schön was zusammen.

Grüße und Danke

Es sind alle Änderungen im Gesetz öffentlich. Du hast nichts zu viel bezahlt, denn deine Beihilfe wird erst zum 1.1.23 angepasst. Davor hattest und hast du 50% und warst entsprechend in der PKV. So ist die Haltung des Gesetzgebers.

Bei 200 Euro Ersparnis müsste der PKV-Beitrag für dich selbst (ohne Kinder) deutlich über 500 Euro liegen.

BSLehrerBW

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 2
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #26 am: 29.11.2022 14:19 »
Okey, Danke für die schnelle Info!

Gruß und Danke

Drehleiterkutscher

  • Gast
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #27 am: 29.11.2022 20:12 »
Mal ganz allgemein gesprochen: eine Rückwirkung will ich mir bei der Beihilfe / PKV gar nicht vorstellen. Denn man müsste dann ja auch jede eingereichte Rechnung entsprechend rückwirkend abrechnen - das wäre ja seitens der PKV mehr als rechtens.

Poincare

  • Sr. Member
  • ****
  • Beiträge: 340
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #28 am: 29.11.2022 21:28 »
Mal ganz allgemein gesprochen: eine Rückwirkung will ich mir bei der Beihilfe / PKV gar nicht vorstellen. Denn man müsste dann ja auch jede eingereichte Rechnung entsprechend rückwirkend abrechnen - das wäre ja seitens der PKV mehr als rechtens.

Ich würde eher sagen, mit der PKV hat man einen Vertrag, und der wurde eingehalten. Bei einem nachträglich geänderten Beihilfesatz müsste die ja nichts ändern. Denn der Vertrag wird zwar auf Basis des Beihilfebemessungssatzes geschlossen, aber ist ja dann unabhängig (ich könnte ja Sachen auch bei der PKV einreichen und nicht bei der Beihilfe).
Ob das Land es hinkriegen würde, dann irgendwas von den Kosten zu erstatten (Beiträge der PKV z.B., das könnte man noch rechnen und würde die PKV nicht beeinflussen), steht auf einem anderen Blatt.
Aber die Kostendämpfungspauschale, die hätten sie rückwirkend abschaffen und Geld zurückgeben können. Entfaltet aber keine so richtige Pressewirkung.

mm8

  • Newbie
  • *
  • Beiträge: 6
Antw:[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
« Antwort #29 am: 08.01.2023 19:54 »
Guten Abend zusammen.

Folgende Situation.

Ich (Mitte 30) muss mich zum 01.07.2023 krankenversichern in Baden Württemberg. Momentan beziehe ich noch freie Heilfürsorge. Da ab 2023 in BaWü auch die GKV zu 50% "übernommen" wird, kommt diese ernsthaft für mich in Frage, oder?