Das Gesetz soll erst Ende 2022 verabschiedet werden. Klar kann man dann keine Rechnungen mehr einreichen, das mache ich ja auch nicht wenn ich als Tarifbeschäftigter vollkostenversichert bin.
Wenn man schon gesetzlich versichert ist, besteht meines Erachtens kein erhöhtes Risiko im Vergleich zu der normalen GKV als Tarifbeschäftigter.
Wenn man privat versichert ist, trägt man mit Sicherheit mehr als 50% der PKV-Kosten, und die Kinder noch extra, d.h. das dürfte von den Kosten für die wenigstens attraktiv sein, je nach Kinderzahl und Einstiegsalter (vor allem jetzt, wo Beihilfe ggf. wieder 70% ist). Der Leistungsumfang ist jedoch trotzdem Vollversicherung, daher wüsste ich nicht, wo ein zusätzliches Kostenrisiko bei Erkrankung bestehen würde.
Fazit für mich: Bei Neuverbeamtung hätte ich GKV behalten, aber wechseln kann ich nicht, Vollkostenversicherung ist zu teuer und so bleibt alles beim alten.