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[BW] PKV nach Anpassung Beihilfe
Poincare:
Ich verstehe es auch nicht so ganz. Ich denke, der Weg PKV--> GKV ist von Gesetz wegen ausgeschlossen, nicht wegen der pauschalgen Beihilfe. Aber der Weg PKV (Restkosten) --> PKV Vollkosten sollte offenstehen. Ich weiß nur nicht, in welchen Fällen sich das überhaupt lohnen würde (Beihilfe nur für Basisabsicherung, Wegfall von anderen Beihilfeleistungen und Wahlleistungen etc.).
newT:
--- Zitat von: Drehleiterkutscher am 28.11.2022 10:18 ---Da mich das Thema Krankenversicherung eigentlich nicht wirklich tangiert (zumindest bis 2039), bin ich etwas faul mich in das Thema "einzulesen"... wenn man das PDF zur pauschalen Beihilfe runterlädt, klingt es eigentlich so, als ob auch Beamte mit PKV dies beanspruchen können. Sprich man versichert sich 100% privat und bekommt monatlich dazu die Pauschale Beihilfe ausgezahlt. Oder lese ich das falsch?
--- End quote ---
Nein Sie haben sich nicht verlesen, so scheint es geplant. Ich zitiere hier mal aus dem geplanten §78a LBG. Aus dem Webauftritt des Landtages ist leider nicht ersichtlich, ob das Gesetz schon verabschiedet wurde
--- Zitat ---(2) Die pauschale Beihilfe wird zu einer gesetzlichen oder einer privaten Krankheits-
kostenvollversicherung gewährt. Bei einer privaten Krankheitskostenvollversicherung
ist Voraussetzung, dass das Versicherungsunternehmen die Versicherung nach den
Voraussetzungen des § 257 Absatz 2a Satz 1 des Fünften Buches des Sozialgesetz-
buches betreibt.
--- End quote ---
Allerdings ist die Situation nicht so einfach, denn es gibt Einschränkungen für die Erstattung der PKV-Beiträge:
--- Zitat ---(7) Die Höhe der pauschalen Beihilfe beträgt bei in der privaten Krankheitskostenvoll-
versicherung versicherten Anspruchsberechtigten höchstens die Hälfte des Beitrags
einer im Basistarif nach § 152 Absatz 3 Versicherungsaufsichtsgesetz versicherten
Person. Sofern die Hälfte des nachgewiesenen Beitrags der anspruchsberechtigten
Person zur Krankheitskostenvollversicherung geringer als der Höchstbetrag der pau-
schalen Beihilfe nach Satz 1 ist, kann dieser bis zum Erreichen des Höchstbetrags
der pauschalen Beihilfe mit Beiträgen der privaten Krankheitskostenvollversicherung
der berücksichtigungsfähigen Angehörigen nach § 78 ohne Anwendung des Absat-
zes 1a aufgestockt werden
--- End quote ---
Sprich du bleibst wahrscheinlich auf mehr als 50% deiner PKV Kosten sitzen, aufgrund des höheren Leistungsumfangs.
Zudem sind die PKV-Beiträge der Kinder nur im Rahmen deines persönlichen Höchstbetrags berücksichtigbar.
Archivsekretärin:
"Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnun-
gen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden"
Ich finde, das hier ist ein wichtiger Punkt. Ich werde deshalb z.b. keine pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen. Sollte ich mal ernsthaft krank werden, kann das unter Umständen extrem teuer werden.
Poincare:
Das Gesetz soll erst Ende 2022 verabschiedet werden. Klar kann man dann keine Rechnungen mehr einreichen, das mache ich ja auch nicht wenn ich als Tarifbeschäftigter vollkostenversichert bin.
Wenn man schon gesetzlich versichert ist, besteht meines Erachtens kein erhöhtes Risiko im Vergleich zu der normalen GKV als Tarifbeschäftigter.
Wenn man privat versichert ist, trägt man mit Sicherheit mehr als 50% der PKV-Kosten, und die Kinder noch extra, d.h. das dürfte von den Kosten für die wenigstens attraktiv sein, je nach Kinderzahl und Einstiegsalter (vor allem jetzt, wo Beihilfe ggf. wieder 70% ist). Der Leistungsumfang ist jedoch trotzdem Vollversicherung, daher wüsste ich nicht, wo ein zusätzliches Kostenrisiko bei Erkrankung bestehen würde.
Fazit für mich: Bei Neuverbeamtung hätte ich GKV behalten, aber wechseln kann ich nicht, Vollkostenversicherung ist zu teuer und so bleibt alles beim alten.
Drehleiterkutscher:
--- Zitat von: Archivsekretärin am 28.11.2022 13:27 ---"Mit der Wahl der pauschalen Beihilfe können keine Rechnun-
gen und Rezepte mehr zur Erstattung bei der Beihilfestelle eingereicht werden"
Ich finde, das hier ist ein wichtiger Punkt. Ich werde deshalb z.b. keine pauschale Beihilfe in Anspruch nehmen. Sollte ich mal ernsthaft krank werden, kann das unter Umständen extrem teuer werden.
--- End quote ---
Wieso sollte man da noch was einreichen? Da man voll PKV versichert wäre, ist die Kostenübernahme sicher höher. Zudem hätte man nur noch einen Ansprechpartner.
Problem ist eher, dass der Zuschuss pauschale Beihilfe irgendwo bei ca. 350 Euro gedeckelt ist - das deckt vermutlich nicht immer die vollen PKV Beiträge... und wie es im Ruhestand aussieht, ist mir auch noch nicht ganz klar.
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